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Saint Martin
Karte: Saint Martin
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Informationen : Saint MartinSaint-Martin [sÉÌ.maÊ.tÉÌ] ist ein französisches Ăberseegebiet in der Karibik. Es erstreckt sich ĂŒber den nördlichen Teil der Insel St. Martin. Der sĂŒdliche Teil der geteilten Insel gehört zum niederlĂ€ndischen Ăberseegebiet Sint Maarten.
Saint-Martin gehört zur EuropÀischen Union und zur Eurozone, jedoch nicht zum Schengen-Raum.
Das Gebiet umfasst eine FlĂ€che von 53,2 kmÂČ und hat 31.160 Einwohner (Stand 1. Januar 2023).
Zur Gebietskörperschaft gehören der Nordteil der Karibik-Insel St. Martin (der sĂŒdliche Teil wird vom niederlĂ€ndischen Territorium Sint Maarten eingenommen) sowie einige unbewohnte Nebeninseln und Felsen wie Tintamarre, Ălet Pinel, Petite Clef, Caye Verte, Caye Chateau, Rocher de lâAnse Marcel und Rocher CrĂ©ole.
Neben dem Hauptort Marigot gibt es folgende Siedlungen bzw. Ortsteile (quartiers):
Die ursprĂŒnglichen vier quartiers waren le Marigot, le Colombier, la Grande-Case und OrlĂ©ans.
Die Verwaltung unterscheidet sechs quartiers, die nummeriert sind und fĂŒr die nach MaĂgabe des französischen Gesetzes 2002-276 vom 27. Februar 2002 conseils de quartier (etwa OrtsrĂ€te) eingerichtet wurden. Diese quartiers orientieren sich nicht genau an den Siedlungen und werden folgendermaĂen beschrieben:
Der Code INSEE unterscheidet 10 iris unterhalb der Gemeindeebene (Code INSEE 978 01):
Flughafen des französischen Inselteils ist Saint-Martin â Grand-Case.
Bis 2007 war der französische Teil Saint-Martins eine Gemeinde und bildete zusammen mit der Nachbarinsel Saint-BarthĂ©lemy ein Arrondissement des Ăbersee-DĂ©partements Guadeloupe, das Arrondissement Saint-Martin-Saint-BarthĂ©lemy (auch Arrondissement des Ăles du Nord, âArrondissement der nördlichen Inselnâ). Sitz der UnterprĂ€fektur war Marigot, ohne jedoch offiziell den Titel eines Hauptortes zu besitzen.
Nach einem im Jahr 2003 abgehaltenen Referendum trennte sich Saint-Martin â neben Saint-BarthĂ©lemy â am 22. Februar 2007 von Guadeloupe und wurde zu einer eigenen CollectivitĂ© dâoutre-mer. Die Verwaltung entspricht weiterhin der einer französischen Kommune. Allerdings besitzen beide CollectivĂ©s fiskale Autonomie, wodurch französische Steuergesetze dort nicht automatisch gelten. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass Saint-Martin Teil der EuropĂ€ischen Union (und damit ihr westlichster Punkt) bleibt. Daher dĂŒrfen Nichtfranzosen, die aus einem EU-Land stammen, auch zukĂŒnftig an den Kommunalwahlen teilnehmen. Offizielles Zahlungsmittel von Saint-Martin ist der Euro.
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