Liechtenstein [ËlÉȘçtnÌ©ËÊtaÉȘÌŻn] (amtlich FĂŒrstentum Liechtenstein) ist ein Binnenstaat im Alpenraum Mitteleuropas und der sechstkleinste Staat der Erde. Laut seiner Verfassung ist es ein FĂŒrstentum, das als konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage organisiert ist. Das Haus Liechtenstein stellt den LandesfĂŒrsten; die SouverĂ€nitĂ€t ist gleichermassen zwischen FĂŒrst und Volk geteilt.
Der Alpenrhein bildet im Westen die Grenze zwischen den AlpenlĂ€ndern Liechtenstein und Schweiz; im Osten grenzt das FĂŒrstentum an Ăsterreich. Der Staat ist in zwei Wahlkreise und elf Gemeinden gegliedert. Hauptort und FĂŒrstensitz ist Vaduz. Der flĂ€chengrösste Ort ist Triesenberg, der bevölkerungsreichste Ort Schaan. Die zusammengewachsenen Orte Schaan, Vaduz und Triesen bilden zusammen eine Agglomeration mit etwa 16'900 Einwohnern. Der stark kultivierte Norden (Unterland) und der weniger bewirtschaftete SĂŒden (Oberland) charakterisieren die Landschaft des FĂŒrstentums.
Liechtenstein ist mit 38'650 Einwohnern der kleinste Staat im deutschen Sprachraum. Amtssprache ist Deutsch, das in Liechtenstein dem Schweizer Hochdeutsch entspricht; die im Alltag gesprochenen liechtensteinischen Mundarten gehören dem Alemannischen an. Der AuslÀnderanteil betrÀgt rund 34 Prozent.
Das 1719 entstandene FĂŒrstentum war bis 1806 ein reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reichs. Anschliessend wurde es Mitglied des Rheinbunds und ab 1815 des Deutschen Bundes und erlangte so die SouverĂ€nitĂ€t. Wegen der Verbindungen der LandesfĂŒrsten zur Habsburgermonarchie lehnte sich Liechtenstein bis 1919 an Ăsterreich an. Seit 1923 ist das Land ĂŒber einen Zollvertrag verwaltungsmĂ€ssig und wirtschaftlich eng mit der angrenzenden Schweiz verbunden. Damals wurde auch der Schweizer Franken als liechtensteinisches Zahlungsmittel eingefĂŒhrt. Wirtschaftlich wirkten sich diese Schritte sehr positiv aus, ein starker Aufschwung Liechtensteins setzte aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein.
Liechtenstein hat eine der höchsten Industriequoten der Welt mit rund 41 Prozent der Bruttowertschöpfung aus der Industrie und dem warenproduzierenden Gewerbe.
Wie die Schweiz ist Liechtenstein Mitglied der Vereinten Nationen (UNO) und der EuropÀischen Freihandelsassoziation (EFTA), hingegen nicht der EuropÀischen Union (EU); im Gegensatz zur Schweiz gehört Liechtenstein dem EuropÀischen Wirtschaftsraum (EWR) an.
Der Staatsname leitet sich vom Haus Liechtenstein ab, das seit der GrĂŒndung des FĂŒrstentums 1719 das Staatsoberhaupt stellt. Der Name des Adelsgeschlechts wiederum wird hĂ€ufig auf einen lichten (hellen) Stein zurĂŒckgefĂŒhrt, beispielsweise heisst es, die Stammburg des Geschlechts, Burg Liechtenstein in Niederösterreich, sei im 12. Jahrhundert auf einem hellen Felsen errichtet worden.
Ausgesprochen wird der Staatsname im Standardhochdeutschen mit kurzem i. In den liechtensteinischen Dialekten wird der Digraph ie hingegen als Doppellaut (Diphthong) realisiert, etwa wie «Liacht». Das war wohl auch die ursprĂŒngliche Aussprache des Adelsnamens. Das deutsche Wort «licht», ursprĂŒnglich ebenfalls «lieht» oder «liecht» geschrieben und mit Doppellaut ausgesprochen, unterlag der frĂŒhneuhochdeutschen Monophthongierung und wird daher schon seit langem als «licht» geschrieben und gesprochen, ein Prozess, den die oberdeutschen Dialekte allerdings nicht mitmachten. Lediglich die Schreibung als «liecht» war noch bis ins 17. Jahrhundert ĂŒblich, ist dann aber nach und nach verschwunden. Im Adelsnamen und Staatsnamen Liechtenstein blieb die alte Schreibung jedoch erhalten, weil die FĂŒrstenfamilie sie als Unterscheidungsmerkmal zu anderen Adelsgeschlechtern konservierte.
Der Beiname «FĂŒrstentum» geht ebenfalls auf die GrĂŒndung zurĂŒck. Das Haus Liechtenstein benötigte ein reichsunmittelbares Territorium, um zum ReichsfĂŒrstenrat des Heiligen Römischen Reichs zugelassen zu werden. Das gelang mit dem Kauf der Herrschaften Schellenberg und Vaduz, die seitdem das FĂŒrstentum Liechtenstein bilden. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 blieb der Beiname erhalten, das Staatsoberhaupt trĂ€gt noch heute den in der Verfassung festgeschriebenen Titel LandesfĂŒrst.
Liechtenstein ist ein am rechten Rheinufer in den Alpen gelegener Kleinststaat, umgeben von den Schweizer Kantonen St. Gallen im Westen (auf der gegenĂŒberliegenden Rheinseite) und GraubĂŒnden im SĂŒden sowie dem österreichischen Bundesland Vorarlberg im Osten und Norden. Seine Staatsgrenze zur Schweiz im Westen entspricht dem Rheinverlauf, wĂ€hrend die sĂŒdliche und östliche Staatsgrenze vom Alpen-Hochgebirge, dem RĂ€tikon, geprĂ€gt ist. Die Grenze zu Ăsterreich verlĂ€uft grösstenteils auf dem Gebirgsgrat. Neben Usbekistan ist Liechtenstein der einzige doppelte Binnenstaat, da es wiederum ausschliesslich von Binnenstaaten umgeben ist.
Das Land bedeckt eine FlÀche von 160,477 Quadratkilometern und ist damit der viertkleinste Staat Europas und sechstkleinste der Erde. Es misst an seiner lÀngsten Stelle 24,77 Kilometer und an seiner breitesten 12,35 Kilometer.
Liechtenstein grenzt auf 41,2 Kilometern an die Schweiz, wovon 27,2 Kilometer auf den Kanton St. Gallen und 14 Kilometer auf den Kanton GraubĂŒnden entfallen. Die LĂ€nge der Staatsgrenze mit der Republik Ăsterreich (Bundesland Vorarlberg) betrĂ€gt 36,7 Kilometer. Grösster Ort nach Einwohnern ist Schaan.
Auf der Alp BargĂ€lla, östlich von Gaflei, liegt circa 120 m sĂŒdwestlich der saminatalseitigen AlphĂŒtte auf 1721 mÂ ĂŒ. M. der geografische Mittelpunkt von Liechtenstein.
Liechtenstein gliedert sich in zwei Landschaften, als Hauptsiedlungsraum das Rheintal im Westen und das Saminatal mit NebentĂ€lern im Osten. Letzteres wechselt im weiteren Verlauf die Grenze und mĂŒndet bei Frastanz in den unteren Walgau Vorarlbergs. Dieser Landesteil ist durch einen 1000 bis ĂŒber 2000 Meter hohen Bergkamm vom Rheintal getrennt, kaum besiedelt und macht etwa ein Drittel der LandesflĂ€che aus.
Weiter gliedert man das Land in zwei Regionen, das Unterland und das Oberland. Das Unterland umfasst die Gemeinden nördlich von Schaan und Planken (etwa an der Linie der Drei Schwestern), wĂ€hrend das Oberland den sĂŒdlichen Teil des FĂŒrstentums beinhaltet. NaturrĂ€umlich unterscheiden sich diese beiden Regionen darin, dass das Oberland stĂ€rker vom alpinen Gebirge geprĂ€gt ist, wĂ€hrend sich das Unterland vorwiegend â ausgenommen der Eschnerberg â auf die Rheintalebene erstreckt.
Von der LandesflÀche sind 11 Prozent Siedlungsraum, 33 Prozent landwirtschaftliche NutzflÀche, 41 Prozent Waldgebiet und 15 Prozent unproduktive FlÀche.
Liechtenstein liegt am Westende des RĂ€tikons und damit am geologischen Westende der Ostalpen. Das Land nimmt eine zentrale Stellung im ostwestalpinen Grenzbereich ein.
Der geologische Aufbau Liechtensteins wird in drei regional verschiedenen MeeresrĂ€umen gebildet, die sowohl zu verschiedenen Zeiten als auch in verschiedenen Fazies entstanden sind. Die Ablagerungsmilieus bilden in stockwerkartige Decken den dreiteiligen geologischen Aufbau des FĂŒrstentums: Unten befinden sich die westalpinen, helvetischen Kalkalpen. Die Gesteine stammen aus dem Jura und aus der Kreide. Die Sedimentation erfolgte in einem Flachmeer, das allmĂ€hlich tiefer wurde. Dabei entstanden neben Kalken auch Sandsteine und Mergel.
In der Mitte ist östlich des Rheins, an dem Liechtenstein im Westen grenzt, ein mĂ€chtiges Schichtpaket mit verschiedenen Flyschgesteinen. Sie werden dem Penninikum zugerechnet. Die Entstehung der Meeresablagerungen werden auf die obere Kreide und dem AlttertiĂ€r datiert. Ihre Zusammensetzung besteht aus Wechsellagerungen von Tonstein, Sandstein, Mergel, Kalksandstein. Die sĂŒdliche Flyschzone wurde von einer Sedimentsmasse ĂŒberschoben.
Das oberste geologische Stockwerk der Ostalpen wird von der Lechtaldecke gebildet, die in Liechtenstein in Schollen gegliedert ist.
Geomorphologisch besteht Liechtenstein aus zwei Teilen: Auf der einen Seite befindet sich im Westen die Ebene entlang des Rheins, wĂ€hrend auf der anderen Seite im Osten sich Hochgebirge befindet. Eine geologische Besonderheit besteht darin, dass das Westende des RĂ€tikons das geologische Ende der Ostalpen als Bestandteil einer von Afrika abgerissenen Mikroplatte bildet. Die Gesteine der liechtensteinischen Gebirgs- und HĂŒgellandschaft bestehen fast vollstĂ€ndig aus Meeressedimenten. Die Sedimente bestehen aus drei verschiedenen Schichten, die aus unterschiedlichen GewĂ€ssern stammen: Oben befindet sich die aus mehreren Schollen gebildete Lechtaldecke, die ĂŒber einer grossen Flyschgesteinsschicht liegt. Unter der Flyschgesteinsschicht befinden sich die westalpinen Kalkalpen. Sie sind im Mesozoikum und im TertiĂ€r im âUr-Mittelmeerâ Tethys durch Lithogenese entstanden. Ăber tektonische BewegungsvorgĂ€nge, die von SĂŒden und Osten gelangten, ĂŒber- und unterschoben sich die afrikanischen Platte mit den europĂ€ischen Decken des Helveticums sowie des Flyschs. Als Tektogenese ergaben sich Dehnungsprozesse, Faltungen, Metamorphosen, Verschuppungen sowie Bruchbildungen.
An steilen TalhĂ€ngen bildeten sich kurze WasserlĂ€ufe. Dies fĂŒhrte zur Entstehung eingerissener TĂ€ler, GrĂ€ben, Rinnen und Tobeln. Durch das leicht verwitterbare Gestein des Flyschs sowie dem dort zugleich befindlichen Hauptdolomit, haben sich Schuttkegel und -halden gebildet. Am Ende der WĂŒrmkaltzeit, in der bis zu 1700 m hohe Gletscher auf dem Gebiet des heutigen Liechtensteins vorzufinden waren, lagerten sich Eisströme des Rheingletschers ab, die MorĂ€nenmaterial mit sich trugen, die von SĂŒden herantransportiert wurden. Um 14.500 v. Chr. hatte sich der Rheingletscher endgĂŒltig aus dem liechtensteinischen Gebiet zurĂŒckgezogen. An der SĂŒdostflanke des Eschnerbergs kamen bis zu 1600 m lange Drumlins zum Vorschein.
Rund die HĂ€lfte des liechtensteinischen Staatsgebietes ist Gebirge. Liechtenstein liegt dabei vollstĂ€ndig im RĂ€tikon und ist so â je nach Einteilung der Alpen â den Ostalpen (Zweiteilung der Alpen) oder den Zentralalpen (Dreiteilung der Alpen) zuzuordnen.
Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Vordere Grauspitz (Vordergrauspitz) mit einer Höhe von 2599 mÂ ĂŒ. M., wĂ€hrend den tiefsten Punkt das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 mÂ ĂŒ. M. darstellt.
Insgesamt gibt es in Liechtenstein 32 Berge mit einer Höhe von mindestens 2000 Metern. Das Falknishorn ist mit 2452 mÂ ĂŒ. M. der fĂŒnfthöchste Berg in Liechtenstein und stellt den sĂŒdlichsten Punkt des Landes dar. Das DreilĂ€ndereck LiechtensteinâGraubĂŒndenâVorarlberg ist der Naafkopf (2570 mÂ ĂŒ. M.).
Neben den Gipfeln der Alpenkette, die zu den Kalkalpen gehören, ragen mit den Grenzbergen FlĂ€scherberg (1135 mÂ ĂŒ. M.) im SĂŒden und dem Eschnerberg (698 mÂ ĂŒ. M.) im Norden zwei Inselberge aus dem Rheintal, die zur helvetischen Decke bzw. Flyschzone der Alpen gehören. Der Eschnerberg stellt ein wichtiges Siedlungsgebiet im Liechtensteiner Unterland dar.
Der Rhein ist das wichtigste und grösste GewĂ€sser in Liechtenstein. Auf einer LĂ€nge von etwa 27 Kilometern stellt er die natĂŒrliche Grenze zur Schweiz dar und besitzt grosse Bedeutung fĂŒr die Wasserversorgung Liechtensteins. Daneben ist der Rhein ein wichtiges Naherholungsgebiet fĂŒr die Bevölkerung. Die Samina ist mit 10 Kilometern der zweitlĂ€ngste Fluss des FĂŒrstentums. Der Wildwasserfluss entspringt in Triesenberg und mĂŒndet in Ăsterreich (bei Feldkirch) in die Ill.
Der einzige natĂŒrlich entstandene See in Liechtenstein ist das Gampriner Seelein, das erst 1927 durch eine Ăberschwemmung des Rheins mit gewaltiger Erosion gebildet wurde. Daneben gibt es weitere, kĂŒnstlich angelegte Seen, die vorwiegend zur Stromgewinnung dienen. Einer davon ist der Stausee Steg, der grösste See Liechtensteins.
Das Klima des Landes ist trotz der Gebirgslage relativ mild. Es wird stark durch die Einwirkung des Föhns (warmer, trockener Fallwind) geprĂ€gt, wodurch die Vegetationszeit im FrĂŒhling und im Herbst verlĂ€ngert wird und auch im Winter Temperaturen um 15 °C durch starken Föhn keine Seltenheit sind. Gegen atlantische und polare Kaltluft schĂŒtzen die vorgelagerten Schweizer und Vorarlberger Bergketten, womit eine typische inneralpine Schutzlage entsteht. So verfĂŒgt das FĂŒrstentum ĂŒber Obstkultur mit Streuwiesen und eine lange Weinbautradition. Die geringe rĂ€umliche Ausdehnung Liechtensteins spielt bei den Klimaunterschieden kaum eine Rolle, von grosser Bedeutung ist dagegen die vertikale Gliederung in unterschiedliche Höhenlagen, sodass wesentliche Klimaunterschiede entstehen.
Im Winter sinkt die Temperatur selten unter minus 15 Grad, wÀhrend im Sommer die mittleren Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad schwanken. Die Messungen der jÀhrlichen Niederschlagsmengen ergeben im Schnitt rund 900 bis 1'200 Millimeter, im direkten Alpengebiet dagegen liegen die NiederschlÀge oft bei bis zu 1'900 Millimetern. Die mittlere Sonnenscheindauer liegt bei etwa 1'600 Stunden im Jahr.
Auf Grund seiner naturrĂ€umlichen Voraussetzungen (siehe oben) ist im FĂŒrstentum Liechtenstein die natĂŒrliche Vegetation potentiell sehr differenziert. Besonders in der anthropogen stark beeinflussten Intensivlandschaft des Alpenrheintales ist ein Verlust an PrimĂ€rbiotopen und an BiodiversitĂ€t vorhanden. Neben der intensiven, technisierten Landwirtschaft fĂŒhren BautĂ€tigkeit im Verkehrs- und Siedlungsbereich sowie die Regulierung und Verbauung der GewĂ€sser zum Hochwasserschutz und zur EntwĂ€sserung zum Verlust an naturnahen Lebensraum. Es erfolgt eine Uniformierung der Landschaft mit einer Dominanz der anthropogen beeinflussten, konkurrenzstarken Pflanzengemeinschaften in einer stark gestörten Kulturlandschaft. Im Talraum kommt auf meist kleinen FlĂ€chen eine Vielzahl an unterschiedlichen Pflanzengesellschaften vor. Fast die HĂ€lfte dieser Pflanzengesellschaften ist degradiert, dies sind vor allem Ruderal- und Segetalgesellschaften. Mit zunehmender Höhenlage nimmt diese negative Situation ab. Seit Ende des Weltkrieges können Neophyten und wĂ€rmeliebende Pflanzenarten im klimabegĂŒnstigten Talraum mit den schnellen VerĂ€nderungen am besten mithalten und verbreiten sich zunehmend in Biotopen wie Streuwiesen und Röhrichten. Die ursprĂŒnglichen PflanzenverbĂ€nde kommen nur noch vereinzelt oder in Schutzgebieten vor. Dies gilt besonders fĂŒr Pflanzengesellschaften der GewĂ€sser oder Feuchtgebiete, die unter verĂ€nderten hydrologischen VerhĂ€ltnissen durch Flussverbauungen und Drainagierung leiden. Die Anzahl der Arten der Rote Liste gefĂ€hrdeter Pflanzen ist in diesen Biotopen weitaus am höchsten. Auch die mageren WiesenflĂ€chen werden im Bergland zu Brachland und im Talraum immer intensiver genutzt. Weitgehend verschont von der Industrialisierung und den volkswirtschaftlichen VerĂ€nderungen blieb der Raum der Berge. Trotz der anthropogenen VerĂ€nderungen der höhergelegenen FlĂ€chen trĂ€gt dort die halbextensive bis halbintensive Bewirtschaftung zum Erhalt der BiodiversitĂ€t bei. Die Gefahren der Verbrachung und der Auswirkungen des Tourismus sind im Bergraum höher zu bewerten als die Gefahren der Intensivierung.
Es gibt Waldgesellschaften und viele weitere Pflanzengesellschaften.
Die Hauptvorkommen von Waldgesellschaften liegen in der montanen Stufe. Insgesamt wurden 40 Waldgesellschaften beschrieben (dabei wurden die speziellen Ausformungen, beispielsweise Pulmonario-Fagetum caricetosum albae, nicht extra gezĂ€hlt). Die Höhenverteilung der Waldgesellschaften entspricht 7 % im Tal, 70 % in der montanen Stufe, 3 % im Ăbergangsbereich zum subalpinen Gebiet und 17,5 % in der Zone der Waldgrenze.
Vegetationseinheiten in waldfreien Gebieten gibt es im FĂŒrstentum Liechtenstein 185, sie sind 22 Klassen zugeteilt. In unterschiedlicher HĂ€ufigkeit sind diese auf die vier wichtigsten NaturgrossrĂ€ume verteilt: 92 Assoziationen und Pflanzengesellschaften kommen im Talraum vor, in der montanen Stufe der rheintalseitigen BerghĂ€nge in Höhenlagen von 500 bis 1600 Metern sind es 30, im Gebirge ĂŒber 1600 Metern 37 und an den verschiedenen GewĂ€ssern kommen 27 Pflanzengesellschaften vor.
Hochwasser drohen in Liechtenstein seit je vor allem durch den Rhein. Die frĂŒheste RheinĂŒberschwemmung ist aus dem Jahr 1343 ĂŒberliefert. Zwischen dem 15. und dem 19. Jahrhundert lassen sich am Alpenrhein 48 Ăberschwemmungen nachweisen. Der Raubbau an den BĂŒndner WĂ€ldern im 18. und 19. Jahrhundert fĂŒhrte wegen vermehrter RĂŒfenbildung und Erdrutschungen zu mehr Geschiebeablagerungen und zu einer allmĂ€hlichen Erhöhung des Flussbetts. Zur Lösung schlossen die Schweiz und Liechtenstein 1837 einen Vertrag, der den Grundstein fĂŒr die heutigen Rheinschutzbauten legte. Die zahlreichen Ăberschwemmungen des 19. Jahrhunderts fĂŒhrten das verarmte Land an den Rand des Ruins. Zum bislang letzten Mal ĂŒberschwemmte der Rhein im September 1927 die Talebene nördlich von Schaan.
Trotz der drohenden Zerstörungsgefahr durch RĂŒfen wurden im Bereich der Schuttkegel Siedlungen errichtet, da die Rheinebene versumpft und regelmĂ€ssigen Ăberschwemmungen ausgesetzt war. Durch RĂŒfen verursachte SchĂ€den sind hĂ€ufig ĂŒberliefert, z. B. 1666 und 1817 in Vaduz. Nach den schweren RĂŒfegĂ€ngen im Sommer 1854 wurden erste Verbauungen erstellt. Trotz der grossen Investitionen in die RĂŒfeverbauungen bleibt ein Risiko bestehen, wie 1995 ein verheerendes Ereignis in Triesenberg und Triesen zeigte.
Durch den Föhn wurden im Oberland Dorf- und WaldbrĂ€nde angefacht.Lawinen zerstörten in Malbun im Jahr 1951 neun HĂŒtten und 1999 15 FerienhĂ€user. Durch Verbauungen und Aufforstungen wurde die Zahl der Gefahrenstellen seit den 1970er Jahren erheblich reduziert.
Liechtenstein zÀhlte am 30. Juni 2019 insgesamt 38'557 Einwohner.
Im Jahr 2019 lag das Bevölkerungswachstum bei 0,9 % (Zuwachs von 356 Personen). Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte liegt bei rund 238 Menschen pro Quadratkilometer.
Im Liechtensteinischen Landesspital wurde das letzte Kind im FrĂŒhling 2014 geboren. Seit April 2014 mĂŒssen werdende MĂŒtter aus Liechtenstein fĂŒr Spitalsgeburten ins Ausland, weil die einzige Geburtsabteilung des Landes geschlossen wurde.
FĂŒr die Zeit des Mittelalters fehlen zur Bevölkerungszahl auf dem Gebiet des heutigen Liechtensteins verlĂ€ssliche Zahlen. Erst 1584 gab es eine erste SchĂ€tzung, wonach etwa 2500 Personen in der Grafschaft Vaduz und etwa 1300 in der Herrschaft Schellenberg lebten â also ca. 3800 Einwohner insgesamt.
FĂŒr die Zeit des DreissigjĂ€hrigen Krieges sind zwar keine Zahlen verfĂŒgbar, jedoch ist davon auszugehen, dass die Bevölkerungszahl â wie im Rest Zentraleuropas â stagnierte oder zurĂŒckging. Danach stieg sie bis zu einer erneuten Stagnation aufgrund einer Folge mehrerer Seuchen und ErnĂ€hrungskrisen zwischen ca. 1730 und 1760 stark an; ebenso wĂ€hrend der napoleonischer Befreiungskriege, wo es sogar einen leichten BevölkerungsrĂŒckgang gab, nachdem österreichische Truppen 1796 Seuchen einschleppt hatten. Danach wuchs die Bevölkerung bis 1840 wieder, um dann erneut zu stagnieren. Das Bevölkerungswachstum zu Beginn des 19. Jahrhunderts war allerdings so hoch, dass Ăngste vor einer allgemeinen Verelendung aufkamen, auf die politisch mit einschrĂ€nkenden Massnahmen wie beispielsweise einer EhebeschrĂ€nkung reagiert wurde, deren Erfolg jedoch unbekannt ist.
Erst mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts begann wieder ein langsames Wachstum â unterbrochen vom Auszug auslĂ€ndischer ArbeitskrĂ€fte wĂ€hrend des Ersten Weltkriegs. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Bevölkerung infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs rasant zu â vor allem durch den Zuzug auslĂ€ndischer ArbeitskrĂ€fte.
Quelle: bis 1901 HLFL, ab 1950 UN
In der frĂŒhen Neuzeit lag in den Stagnationsphasen die Sterberate mehrmals ĂŒber der Geburtenrate. WĂ€hrend die Geburtenrate Ende des 18. Jahrhunderts stark anstieg, ging die Sterberate seit Beginn des 19. Jahrhunderts durch hygienische und medizinische Verbesserungen sowie welche in der Nahrungsversorgung langfristig zurĂŒck. Seuchen â wie sie durch die ganze Geschichte immer mit einer gewissen RegelmĂ€ssigkeit wiederkehrten â wurden nun einerseits seltener und bedeuteten nun vor allem nicht mehr mit solch hoher Wahrscheinlichkeit den Tod eines Erkrankten. Dies lĂ€sst sich auch an der Lebenserwartung erkennen, die von 29 in den 1830er Jahren auf 39 zu Beginn des 20. Jahrhunderts, 62 zu Beginn der 1960er Jahre und 76 im Jahr 2003 stieg.
Mit fortschreitender Industrialisierung nahm die Anzahl von Kindern pro Familie ab, da diese nicht mehr bei der Arbeit auf dem Hof gebraucht wurden, sondern vielmehr eine finanzielle Belastung darstellten. Dieser Trend wurde zwar kurz durch den Babyboom der 1940/50er Jahre unterbrochen, doch in den 1960er Jahren ging die Geburtenrate mit dem Pillenknick rasch auf das heutige Niveau zurĂŒck. Verschiedene gesellschaftliche Faktoren (wie ein Anstieg der Einpersonenhaushalte, die Ermöglichung von Ehescheidungen oder ein ausgeprĂ€gtes Konsumdenken) hielten die Geburtenrate danach klein.
Bis zum Ersten Weltkrieg war Liechtenstein aufgrund der schlechten Versorgungslage und seiner Armut ein Auswanderungsland. Schon frĂŒh waren dabei der Solddienst fĂŒr fremde Staaten, die Heirat ins Ausland oder der Eintritt in auslĂ€ndische Klöster ĂŒblich. Ab dem 18. Jahrhundert gewann auch die saisonale Arbeit im Ausland an Bedeutung, die erst mit dem wirtschaftlichen Aufschwung nach dem Zweiten Weltkrieg aufhörte. Um die Emigration zu beschrĂ€nken, wurden 1805 AuswanderungsbeschrĂ€nkungen erlassen, die 1848 nach vorherigen Lockerungen wieder gĂ€nzlich aufgehoben wurden. Als Ziel war Nordamerika wohl genauso wichtig wie die NachbarlĂ€nder Ăsterreich und Schweiz, wohin die Migration durch FreizĂŒgigkeitsabkommen (Schweiz) bzw. ZollvertrĂ€ge (Ăsterreich) besonders begĂŒnstigt wurde.
Mit der Industrialisierung Ă€nderten sich die Wanderungsbewegungen und es kamen auslĂ€ndische Arbeiter und FachkrĂ€fte ins Land. WĂ€hrend der AuslĂ€nderanteil der Bevölkerung zu Beginn der Industrialisierung 1941 noch bei 16,2 % lag, stieg er bis 1970 auf 53,9 %. Um diesen Trend zu verlangsamen, verfolgt Liechtenstein schon seit 1945 eine sehr restriktive Einwanderungspolitik, der jedoch internationale HandelsvertrĂ€ge entgegenstehen. So verpflichtete sich das FĂŒrstentum sowohl gegenĂŒber den EWR-Staaten als auch der Schweiz zu einem jĂ€hrlichen Mindestkontingent an Einwanderern.
2018 wanderten 649 Personen nach Liechtenstein ein, von denen 26,3 % die liechtensteinische Staatsangehörigkeit hatten, 484 Personen wanderten aus, darunter 49,0 % mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit.
Im Jahr 2019 waren etwa zwei Drittel der Einwohner gebĂŒrtige Liechtensteiner (66,1 %). Fast 60 % der auslĂ€ndischen Wohnbevölkerung kam aus dem ĂŒbrigen deutschen Sprachraum (28,1 % aus der Schweiz, 17,2 % aus Ăsterreich und 12,7 % aus Deutschland), gefolgt von 9,2 % aus Italien und 5,5 % aus Portugal. 4,4 % der AuslĂ€nder in Liechtenstein stammten aus der TĂŒrkei, und 23 % kamen aus anderen Staaten. Insgesamt umfasst Liechtensteins stĂ€ndige Wohnbevölkerung Menschen aus rund 90 NationalitĂ€ten.
In Liechtenstein ist gemĂ€ss der Verfassung Artikel 6 Deutsch die Amtssprache. Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger anerkannter Amts- und Landessprache; in den ĂŒbrigen Staaten des deutschen Sprachraums sind auch andere Sprachen als Amts- oder Minderheitensprachen anerkannt.
Schrift- und Mediensprache ist ĂŒblicherweise Schweizer Hochdeutsch. In Liechtenstein schreibt man, gleich der Schweiz, anstelle des Ă ein Doppel-s.
Die Liechtensteiner Bevölkerung spricht verschiedene liechtensteinische Mundarten, die in ihrer grossen Mehrheit einer mittelalemannisch-hochalemannischen Ăbergangsmundart angehören, so wie sie grenzĂŒberschreitend im Rheintal auch im benachbarten Kanton St. Gallen (Schweiz) und im benachbarten Vorarlberg (Ăsterreich) gesprochen wird. Die Ortsdialekte unterscheiden sich dabei von Gemeinde zu Gemeinde teilweise wesentlich voneinander.
Allerdings hebt sich die höchstalemannisch-walserdeutsche Mundart von Triesenberg bis heute deutlich von den hochalemannischen Dialekten der altansĂ€ssigen Bevölkerung ab. Deren TrĂ€ger sind um das Jahr 1300 n. Chr. im Zuge der Walserwanderung aus dem Schweizer Kanton Wallis ins Land gekommen. Diese Bevölkerung hatte im Laufe des Mittelalters hier â wie im ganzen unterrĂ€tischen Raum â die alte rĂ€toromanische Landessprache zugunsten des Alemannischen aufgegeben.
Die römisch-katholische Kirche ist gemĂ€ss Art. 37 II der Landesverfassung Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates. Die Trennung von Kirche und Staat wird in heutiger Zeit allerdings angestrebt. Seit dem 20. Dezember 2012 kann jeder Liechtensteiner BĂŒrger ab 14 Jahren auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sein religiöses Bekenntnis frei wĂ€hlen.
Nach dem Ergebnis der VolkszÀhlung aus dem Jahr 2015 waren 73,4 % der Liechtensteiner römisch-katholisch, 8,2 % protestantisch, rund 5,9 % gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an. 2,3 % waren Mitglied einer anderen christlichen Konfession oder nichtchristlichen Religion, als konfessionslos bezeichneten sich 7 %, weitere 3,3 % der Bevölkerung machten keine Angabe zu ihrer Religionszugehörigkeit.
Bei einer von der liechtensteinischen Regierung in Auftrag gegebenen reprÀsentativen Umfrage zur Religionsangehörigkeit aus dem Jahr 2008 gaben noch 78 % der in- und auslÀndischen Bewohner ihre Religion mit römisch-katholisch an, 11 % waren evangelisch, rund 3 % gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an, und 6 % machten keine Angaben. Der Bevölkerungsanteil ohne Konfession belief sich demnach in Liechtenstein auf 2,8 %. Die Zahl der Juden in Liechtenstein belÀuft sich auf rund drei Dutzend Personen.
Bis 1997 gehörte Liechtenstein zum Bistum Chur. Am 2. Dezember 1997 wurde schliesslich das Erzbistum Vaduz von Papst Johannes Paul II. errichtet und vom Bistum Chur losgelöst. Seit der Errichtung des Erzbistums Vaduz ist Wolfgang Haas Erzbischof, und die Pfarrkirche St. Florin in Vaduz wurde zur Kathedralkirche erhoben.
Es gibt zwei protestantische Kirchen im FĂŒrstentum, die als Verein organisiert sind: die Evangelische Kirche im FĂŒrstentum Liechtenstein und die Evangelisch-lutherische Kirche im FĂŒrstentum Liechtenstein sowie eine christlich-orthodoxe.
ArchĂ€ologische Funde haben gezeigt, dass das heutige Gebiet Liechtensteins seit der Jungsteinzeit (5. Jahrtausend v. Chr.) besiedelt ist. WĂ€hrend im Tal der frei fliessende Rhein eine Siedlung erschwert hatte, bildeten sich an Talerhebungen erste SiedlungsstĂ€tten, so nachweislich am BurghĂŒgel Gutenberg in Balzers oder am Eschnerberg. Im Jahr 15 v. Chr. eroberten die Römer unter Augustus das Gebiet der RĂ€ter und errichteten die römische Provinz Raetia. Im 1. Jahrhundert n. Chr. wurde die Heeresstrasse Mailand-Bregenz errichtet, die ĂŒber die Luzisteig entlang des rechten Rheinufers verlief, und so sind auch im Gebiet des heutigen Liechtensteins Gutshöfe und Kastelle (z. B. in Schaan) errichtet worden. Die auf der Tabula Peutingeriana eingetragene Siedlung oder Strassenstation Magia lag möglicherweise in Balzers oder MĂ€ls im SĂŒden Liechtensteins.
Mit dem Zerfall des römischen Weltreiches begann die Zuwanderung der Alemannen und schliesslich wurde RĂ€tien im 8. Jahrhundert ins FrĂ€nkische Reich und im 10. Jahrhundert ins alemannische Herzogtum eingebunden. Zu dieser Zeit wurde das Gebiet des heutigen Liechtensteins durch die Grafen von Bregenz regiert. Kaiser Friedrich I. vergab das Gebiet 1180 an die Herren von Schellenberg. 1317 verkauften diese ihren Besitz an die Grafen von Werdenberg. Am 3. Mai 1342 wurde das damalige Herrschaftsgebiet der Grafen von Werdenberg-Sargans auf die Söhne von Rudolf II. aufgeteilt, so dass die Grafschaft Vaduz entstand. Der deutsche König Wenzel erklĂ€rte am 22. Juli 1396 die Besitzungen der Werdenberger als unmittelbare Gebiete des Deutschen Reiches. Schellenberg und Vaduz wurden reichsunmittelbar. In den nachfolgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten wurden die Grafschaften immer wieder Schauplatz von Kriegen und PlĂŒnderungen, so z. B. im Alten ZĂŒrichkrieg (1444â1446) oder im Schwabenkrieg (1499â1500). Das schwĂ€bische Grafengeschlecht von Sulz erwarb durch Heirat 1507 die Grafschaften Vaduz und Schellenberg. Graf Karl Ludwig von Sulz verkauft diese 1613 fĂŒr 200.000 Gulden an Graf Kaspar von Hohenems.
In der Grafschaft Vaduz und in der Herrschaft Schellenberg fanden am Ende des 16. und in der Mitte des 17. Jahrhunderts Hexenverfolgungen statt. Der Höhepunkt lag in den Jahren von 1648 bis 1651: Damals wurden etwa 100 Personen hingerichtet. Danach kam es wieder zu Hexenprozessen, in deren Folge man mindestens neun Personen als Hexen und Hexer verbrannte. Weitere Prozesse fanden in den 1660er Jahren und 1675/76 statt. Allein fĂŒr die letzte Phase der Hexenverfolgungen um 1679/80 liegen aufschlussreichere Quellen vor. Die Vaduzer Hexenprozesse fanden ihr Ende 1681, als der Kaiser dem Grafen Ferdinand Karl von Hohenems die Fortsetzung der Inquisitionen und der Prozesse untersagte. 1684 entzog der Kaiser dem Grafen die Kriminaljurisdiktion, weil er sich am Vermögen der Verurteilten bereichert hatte. Ferdinand Karl von Hohenems wurde verhaftet, angeklagt, verurteilt und nach Kaufbeuren in Schwaben verbannt.
Im Laufe der Zeit verschuldeten sich die Herrscher von Hohenems zunehmend, besonders unter der Herrschaft von Ferdinand Karl von Hohenems. Schliesslich waren sie gezwungen, die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg zu verkaufen. Im Jahr 1699 erwarb FĂŒrst Hans Adam von Liechtenstein die Herrschaft Schellenberg und im Jahr 1712 die Grafschaft Vaduz von Jakob Hannibal III. von Hohenems, dem Bruder von Ferdinand Karl. Die wohlhabenden und einflussreichen FĂŒrsten von Liechtenstein hatten schon seit langem ein reichsunmittelbares Territorium erwerben wollen â dies war Voraussetzung, damit sie in den ReichsfĂŒrstenstand erhoben werden konnten. Am 23. Januar 1719 vereinigte ein Diplom von Kaiser Karl VI. die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg und erhob sie zu einem ReichsfĂŒrstentum mit dem Namen Liechtenstein. Da das neue Land nur aus kleinen Bauerndörfern bestand, wurde die Administration vorerst in der nĂ€chstgelegenen Stadt, in Feldkirch, installiert, wo der FĂŒrst zu diesem Zweck das Palais Liechtenstein errichten liess.
WĂ€hrend der Koalitionskriege wurde Liechtenstein immer wieder von fremden Truppen besetzt, sodass die Bevölkerung zunehmend verarmte. Im Ersten Koalitionskrieg (1792â1797) marschierten französische Truppen im FĂŒrstentum ein, und nach KĂ€mpfen zwischen Ăsterreich (mit UnterstĂŒtzung Russlands) und Frankreich wurde Liechtenstein im Zweiten Koalitionskrieg (1799â1802) von napoleonischen Truppen besetzt. 1806 grĂŒndete Napoleon Bonaparte den Rheinbund und nahm das FĂŒrstentum Liechtenstein als eines der 16 GrĂŒndungsmitglieder mit auf, ohne den FĂŒrsten zu fragen, sodass Liechtenstein unter dem FĂŒrsten Johann I. unabhĂ€ngig wurde. Wenige Tage spĂ€ter erklĂ€rte Kaiser Franz II. (in Ăsterreich nun Franz I.) das Heilige Römische Reich fĂŒr erloschen, womit die UnabhĂ€ngigkeit aller bisherigen Reichsgebiete verbunden war. Beim Wiener Kongress 1814/1815 wurde die UnabhĂ€ngigkeit Liechtensteins bestĂ€tigt und das Land in den Deutschen Bund aufgenommen.
Im Plenum des Bundestages fĂŒhrte der FĂŒrst von Liechtenstein eine Stimme, im engeren Rat dagegen stimmte Liechtenstein als Teil der 16. Kurie ab, da es fĂŒr eine eigene Virilstimme wie viele andere deutsche Staaten zu klein war. Seine Truppen (55 Infanteristen) bildeten im Bundesheer einen Zug in einer Kompanie des 11. Bataillons der Reservedivision.
Liechtenstein entwickelte sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte nur langsam und blieb lange Zeit rĂŒckstĂ€ndig. Eine Revolution 1848 bewirkte kurzfristig keine Ănderung. Erst der im Jahr 1852 geschlossene Zollvertrag mit dem Kaisertum Ăsterreich brachte einen wirtschaftlichen Aufschwung. Die konstitutionelle Verfassung von 1862 fĂŒhrte zu politischen VerĂ€nderungen, die zur Folge hatten, dass der FĂŒrst nicht mehr uneingeschrĂ€nkt herrschen konnte.
Beim Kauf Alaskas im Jahr 1867 soll der russische Zar zunĂ€chst dem FĂŒrsten von Liechtenstein ein Kaufangebot unterbreitet haben, bevor man der USA ein Angebot machte. Dieses Angebot lehnte der FĂŒrst allerdings ab.
Beim Bundesbeschluss vom 14. Juni 1866 (gegen Preussen) stimmte der liechtensteinische Vertreter im Sinne Ăsterreichs ab. Im anschliessenden Deutschen Krieg unterstĂŒtzten die Truppen des FĂŒrstentums Ăsterreich gegenĂŒber Italien, kamen mit dem Feind jedoch nicht in BerĂŒhrung. Da nach dem Krieg der Deutsche Bund aufgelöst wurde und Preussen seinen Bundesstaat nur nördlich des Mains grĂŒnden durfte, war Liechtenstein seitdem ohne Mitgliedschaft in einem VerteidigungsbĂŒndnis. Bei Erweiterung des Norddeutschen Bundes um die anderen sĂŒddeutschen Staaten zum Deutschen Reich 1871 blieb Liechtenstein auĂen vor und behielt damit seine UnabhĂ€ngigkeit. Die enge Anbindung an Ăsterreich blieb bestehen.
Im Ersten Weltkrieg blieb Liechtenstein neutral und wĂ€re im Falle eines Angriffs verteidigungsunfĂ€hig gewesen, da die Armee bereits 1868 aus KostengrĂŒnden aufgelöst worden war. Das hatte jedoch den Vorteil, dass es keine kriegsbedingten AusfĂ€lle von ArbeitskrĂ€ften gab. So hĂ€tte die in den Jahrzehnten davor aufgebaute Textilindustrie weiter an Bedeutung gewinnen können; doch verboten die Alliierten die Garnzufuhr ĂŒber die Schweiz, sodass die Textilindustrie völlig zum Erliegen kam. Damit ging auch eine Verarmung der liechtensteinischen Bevölkerung einher. Nach Kriegsende löste Liechtenstein schliesslich den Zollvertrag mit dem Kriegsverlierer Ăsterreich auf.
Die österreichische Krone war bis zum Zerfall der Habsburgermonarchie Liechtensteins WĂ€hrung. Erst 1924 wurde der Schweizer Franken als offizielles Zahlungsmittel eingefĂŒhrt. In der Zwischenzeit brachte Liechtenstein zwar ein Notgeld in Umlauf, dieses verlor jedoch stark an Wert und konnte neben dem von der Bevölkerung bevorzugt verwendeten Schweizer Franken nicht bestehen. Schon im Jahr 1920 war am 8. MĂ€rz bei geschlossenen Grenzen eine im Geheimen vorbereitete ZĂ€hlung der Kronen und Kronenguthaben im Land durchgefĂŒhrt worden, um die ModalitĂ€ten eines Umtausches festlegen zu können.
Nach der Auflösung des Zoll- und Steuervereines mit Ăsterreich, die vom Liechtensteinischen Landtag am 2. August 1919 einstimmig beschlossen und im Herbst 1919 durchgefĂŒhrt wurde, nĂ€herte sich Liechtenstein zunehmend der Schweiz an, und schliesslich wurde im Jahr 1923 der bis heute bestehende Zollvertrag (amtlich: «Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein ĂŒber den Anschluss des FĂŒrstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet») mit der Schweiz unterzeichnet. Seit 1923 gehört das FĂŒrstentum somit zum Schweizer Zollgebiet und die LandeswĂ€hrung ist seit 1924 der Schweizer Franken. Einen offiziellen WĂ€hrungsvertrag mit der Schweiz schloss Liechtenstein jedoch erst am 19. Juni 1980 ab. Der Zollvertrag garantiert weiterhin die vollen souverĂ€nen Hoheitsrechte Seiner Durchlaucht des FĂŒrsten von Liechtenstein. Durch den Vertrag herrscht bis heute eine enge Partnerschaft zwischen den beiden Staaten. Die Grenze zwischen Ăsterreich und Liechtenstein wird durch das Schweizer Grenzwachtkorps ĂŒberwacht.
Nach dem «Anschluss Ăsterreichs» an das Deutsche Reich im MĂ€rz 1938 entschied sich der neu regierende FĂŒrst Franz Josef II. aufgrund seiner Ablehnung des Nationalsozialismus als erster FĂŒrst Liechtensteins, seinen Wohnsitz von Ostösterreich bzw. SĂŒdmĂ€hren nach Liechtenstein, auf Schloss Vaduz, zu verlegen.
Wie schon im Ersten Weltkrieg blieb Liechtenstein auch im Zweiten Weltkrieg neutral und wurde nie in direkte Kriegshandlungen verwickelt. Stattdessen konnte das FĂŒrstentum seine Standortvorteile (u. a. keine AusfĂ€lle von Armeeangehörigen, zentrale Lage, Zollunion mit der neutralen Schweiz, steuerliche Vorteile und politische StabilitĂ€t) nutzen. So wurden viele neue Industriebetriebe in Liechtenstein gegrĂŒndet und ein starkes Wirtschaftswachstum setzte ein.
Seit Ende des Zweiten Weltkrieges konnte sich Liechtenstein langsam und zugleich stetig zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort mit einer grossen politischen StabilitĂ€t entwickeln. Das Frauenstimmrecht wurde allerdings erst im Jahr 1984 eingefĂŒhrt, und der Beitritt zu den Vereinten Nationen (UNO) erfolgte im Jahr 1990. Wichtig fĂŒr die Entwicklung der Wirtschaft war die Teilnahme am EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum (EWR), welcher 1992 in einer Volksabstimmung mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt wurde.
Die EWR-Mitgliedschaft brachte die vier Grundfreiheiten (Personen, GĂŒter, Dienstleistungen und Kapital) zwischen der EuropĂ€ischen Union und Liechtenstein sowie den ĂŒbrigen EWR-Mitgliedern Norwegen und Island mit sich. Am 15. August 2004 ernannte FĂŒrst Hans-Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter und betraute ihn mit der AusĂŒbung der dem FĂŒrsten zustehenden Hoheitsrechte. Der FĂŒrstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn ĂŒbergehen.
Im Jahr 2008 kam es zu einer SteueraffĂ€re mit Deutschland, in der zahlreiche deutsche Steuerhinterzieher aufflogen. In der Folge bekannte sich Liechtenstein zu einer konsequenten Weissgeldstrategie. Liechtenstein verstĂ€rkte seine regulatorischen Massnahmen auf dem Finanzplatz und unterzeichnete eine Vielzahl von bilateralen Abkommen ĂŒber die Doppelbesteuerung und/oder den Informationsaustausch in Steuersachen.
Liechtenstein definiert sich nach seiner Verfassung als «konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage». Die demokratisch-parlamentarische Grundlage ergibt sich aus der vom Volk gewÀhlten und abwÀhlbaren Legislative und den direktdemokratischen Möglichkeiten des Volkes, sich unmittelbar im Politalltag einzubinden. Das letzte Wort rÀumt die Verfassung im Zweifelsfall jedoch dem Monarchen ein.
Die Staatsgewalt ist nach Art. 2 der Verfassung «⊠im FĂŒrsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen dieser Verfassung ausgeĂŒbt». Der LandesfĂŒrst hat im Unterschied zu anderen europĂ€ischen Monarchen nicht nur reprĂ€sentative Aufgaben, sondern verfĂŒgt ĂŒber weitreichende Vollmachten: Er kann als Staatsoberhaupt den Landtag auflösen, schliessen und vertagen, die Volkswahl der Parlamentsmitglieder obliegt einer Angelobung des FĂŒrsten, die Staatsregierung wird auf Vorschlag des Landtages vom FĂŒrsten ernannt, und er kann aufgrund seiner Sanktionsrechte vom Parlament und vom Volk beschlossene Gesetze widerrufen. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 FĂŒrst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die FĂŒhrung der StaatsgeschĂ€fte obliegt seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.
Die gesetzgebende Gewalt liegt beim LandesfĂŒrsten und beim Landtag des FĂŒrstentums Liechtenstein. Der Landtag besteht aus 25 Abgeordneten, die nach dem Proporzwahlrecht fĂŒr vier Jahre vom Volk gewĂ€hlt werden. Das Volk wĂ€hlt dabei in zwei Wahlkreisen, wobei im Unterland 10 und im Oberland 15 Abgeordnete gewĂ€hlt werden. Die Gesetzgebung wird durch den 65. Verfassungsartikel definiert. Nach diesem dĂŒrfen ohne die Mitwirkung des Landtages keine Gesetze beschlossen oder abgeĂ€ndert werden.
Nachdem ein Gesetz vom Landtag beschlossen worden ist, muss es noch vom FĂŒrsten sanktioniert, vom Regierungschef gegengezeichnet sowie im Landesgesetzblatt bekanntgegeben werden, bevor es endgĂŒltig in Kraft tritt. Wird ein Gesetz nicht innerhalb von sechs Monaten vom LandesfĂŒrsten sanktioniert, gilt es als verweigert.
In der politischen Landschaft Liechtensteins spielen zwei christlich orientierte Volksparteien die Hauptrolle, nĂ€mlich die Fortschrittliche BĂŒrgerpartei (FBP) und die VaterlĂ€ndische Union (VU). Sie stehen in einer Koalition und stellen die Regierung. Die Fortschrittliche BĂŒrgerpartei ist im Unterland stĂ€rker vertreten und gilt als fĂŒrstentreu, wirtschaftsliberal und traditionsbewusst, wĂ€hrend die VaterlĂ€ndische Union im Oberland ĂŒberwiegt und sich eher sozialpolitischen Themen verpflichtet sieht. Davon abgesehen gibt es keine grösseren ideologischen Unterschiede zwischen den beiden grossen Parteien.
Bei den Landtagswahlen 2017 verlor die FBP 4,8 Prozent der Stimmen, die VU legte 0,2 Prozent zu. Dennoch blieb die FBP mit insgesamt 35,2 Prozent die stimmenstĂ€rkste Partei, gefolgt von der VU mit 33,7 Prozent. Erneut zulegen konnte die 2013 erstmals angetretene WĂ€hlergruppe Die UnabhĂ€ngigen (DU), die 18,4 Prozent der Stimmen erreichen konnte. Auch die grĂŒn-alternative Freie Liste (FL) konnte um 1,5 Prozent zulegen. Aufgrund dieses Ergebnisses erhielt die FBP 9 Abgeordnete im Landtag, die VU 8 Abgeordnete, DU 5 Abgeordnete und die FL 3 Abgeordnete. 2018 trat der Abgeordnete Johannes Kaiser aus der FBP-Fraktion aus und ist seitdem parteiunabhĂ€ngiger Abgeordneter. Damit verringerte sich die MandatsstĂ€rke der FBP auf 8 Sitze.
Die fĂŒnfköpfige Regierung stellt die Exekutive. Sie besteht aus dem Regierungschef und vier RegierungsrĂ€ten. Seit dem Jahr 2013 ist die Regierung in fĂŒnf Ministerien organisiert (PrĂ€sidiales und Finanzen, Ăusseres, Gesellschaft, Inneres und Infrastruktur). Die GeschĂ€ftsbereiche Wirtschaft, Justiz, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur werden den einzelnen Ministerien zugeordnet. Jedes Regierungsmitglied ist Leiter eines Ministeriums und trĂ€gt die Bezeichnung Minister. Regierungschef ist seit dem 25. MĂ€rz 2021 Daniel Risch (VU). Auf Vorschlag des Landtages werden Regierungschef und RegierungsrĂ€te vom LandesfĂŒrsten ernannt. Mit der umstrittenen VerfassungsĂ€nderung 2003 erhielt der LandesfĂŒrst mit dem 80. Verfassungsartikel die Möglichkeit, die Regierung oder â im Einvernehmen mit dem Landtag â einzelne RegierungsrĂ€te jederzeit und ohne Angabe von GrĂŒnden zu entlassen.
Als Stellvertreterin des Regierungschefs sitzt Sabine Monauni (FBP) in der Regierung. Weitere Regierungsmitglieder sind Manuel Frick (FBP), Dominique Hasler (VU) und Graziella Marok-Wachter (VU).
Die Liechtensteinische Landesverwaltung umfasst seit der Verwaltungsreorganisation im Jahr 2013 nunmehr 22 Amtsstellen und 12 Stabsstellen sowie 8 diplomatische Vertretungen im Ausland. Die Eigenstaatlichkeit Liechtensteins fĂŒhrt im VerhĂ€ltnis zur Einwohnerzahl zu einer grossen Verwaltung. Die grössten Amtsstellen sind das Amt fĂŒr Bau und Infrastruktur, die Landespolizei, das Amt fĂŒr Justiz, das Amt fĂŒr Volkswirtschaft, die Steuerverwaltung und das Schulamt. Die Finanzkontrolle und die Datenschutzstelle unterstehen dem Parlament, die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist eine von der Verwaltung unabhĂ€ngige Aufsichtsbehörde.
Die zivil- und strafrechtliche Judikative verfĂŒgt gemĂ€ss Art. 1 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) ĂŒber drei Instanzen: das FĂŒrstliche Landgericht, das FĂŒrstliche Obergericht und den FĂŒrstlichen Obersten Gerichtshof, die alle in Vaduz ansĂ€ssig sind. Das FĂŒrstliche Obergericht und der FĂŒrstliche Oberste Gerichtshof entscheiden in Senatsbesetzung, wĂ€hrend beim FĂŒrstlichen Landgericht gemĂ€ss Art. 2 GOG in Zivil- und mehrheitlich auch in Strafsachen Einzelrichter tĂ€tig sind. Der Weiterzug an die dritte Instanz ist in Zivil- und Strafsachen teilweise nur beschrĂ€nkt möglich.
Die unabhĂ€ngige verwaltungsrechtliche Judikative wird durch den FĂŒrstlichen Verwaltungsgerichtshof wahrgenommen, welcher gemĂ€ss Art. 78 Abs. 2 und 3 Landesverwaltungspflegegesetz in Senatsbesetzung ĂŒber Entscheidungen der verwaltungsinternen Rechtsmittelbehörden (Regierung oder Verwaltungsbeschwerdeinstanz) entscheidet.
Den ordentlichen Gerichten ist ferner der Liechtensteinische Staatsgerichtshof nachgelagert, an den letztinstanzliche enderledigende Entscheide mit dem ausserordentlichen Rechtsmittel der Individualbeschwerde gemÀss Art. 15 Staatsgerichtshofgesetz angefochten werden können.
Richterstellen werden im FĂŒrstentum Liechtenstein öffentlich zur Bewerbung ausgeschrieben. Taugliche Kandidaten werden durch ein mit dem LandesfĂŒrsten sowie paritĂ€tisch mit Vertretern des LandesfĂŒrsten und des Landtages besetztes Gremium dem Landtag zur Wahl vorgeschlagen, welcher wiederum die gewĂ€hlten Richter dem LandesfĂŒrsten zur Ernennung vorschlĂ€gt (Art. 96 Liechtensteiner Verfassung).
Es gibt ein stark direktdemokratisches Element im liechtensteinischen System. So können mindestens 1000 BĂŒrger den Landtag einberufen (Art. 48(2) der liechtensteinischen Verfassung), und mindestens 1500 können eine Volksabstimmung ĂŒber seine Auflösung beantragen (Art. 48(3) der liechtensteinischen Verfassung). Ebenfalls können 1000 BĂŒrger den Begehr auf Erlass, AbĂ€nderung oder Aufhebung eines Gesetzes an den Landtag stellen. Jedes Gesetz unterliegt einer Volksabstimmung, sofern dies der Landtag beschliesst oder mindestens 1000 BĂŒrger oder vergleichsweise drei Gemeinden dies verlangen (Art. 64 der liechtensteinischen Verfassung). FĂŒr VerfassungsĂ€nderungen oder StaatsvertrĂ€ge sind mindestens 1500 BĂŒrger oder vier Gemeinden notwendig. Die Verfassung vom MĂ€rz 2003 hat die direktdemokratischen Rechte der LandesbĂŒrger in grundlegenden Aspekten erweitert.
In Krisenzeiten kann sich der FĂŒrst auf ein Notrecht berufen (Art. 10 der liechtensteinischen Verfassung).
Liechtenstein fĂŒhrte per 1. Juli 1984 als letztes Land Europas das Frauenstimm- und -wahlrecht ein. Noch 1971 und 1973 wurde das Frauenstimmrecht in zwei Volksabstimmungen abgelehnt. Eine vom Landtag 1976 beschlossene VerfassungsĂ€nderung ermöglichte es den Gemeinden, das Frauenstimmrecht auf kommunaler Ebene einzufĂŒhren. GrĂŒnde fĂŒr die spĂ€te EinfĂŒhrung sind unter anderem die frĂŒhere lĂ€ndliche Struktur des Landes und damit verbunden ein konservatives Frauenbild. Frauen sind im Landtag und in den GemeinderĂ€ten immer noch stark untervertreten.
Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise Unterland und Oberland verteilt sind. Die politische Zweiteilung des Landes ist historisch bedingt; das Unterland geht auf die Herrschaft Schellenberg, das Oberland auf die Grafschaft Vaduz zurĂŒck.
Zum Unterland gehören die Gemeinden Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell und Schellenberg; zum der FlĂ€che nach wesentlich grösseren Oberland zĂ€hlen die Gemeinden Balzers, Planken, Schaan, Triesen, Triesenberg und Vaduz. Die Autonomie der liechtensteinischen Gemeinden liegt im Vergleich zu den anderen Staaten Mitteleuropas zusammen mit der Schweiz im Spitzenbereich. Die Gemeinden weisen trotz ihrer geringen Grösse komplexe Formen in ihrer territorialen Ausdehnung auf. Sieben Gemeinden umfassen neben einem Hauptteil auch eine oder mehrere Exklaven. Die in rund der HĂ€lfte der Liechtensteiner Gemeinden vorkommenden BĂŒrgergenossenschaften sind EigentĂŒmerinnen von kollektiv genutzten WĂ€ldern und Weiden sowie von parzellierten FlĂ€chen, die Privaten zur Nutzung ĂŒberlassen werden.
Die Verfassung definiert Liechtenstein als konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt wird von FĂŒrst und Volk getragen. Die Verfassung stammt aus dem Jahr 1921, garantiert erstmals den BĂŒrgern umfangreiche Grundrechte und brachte nach Schweizer Vorbild eine wesentliche Erweiterung der Volksrechte. Das Recht der Sanktion ermöglicht dem FĂŒrsten die Einflussnahme auf die Gesetzgebung. Zudem hat er das Recht der Begnadigung und das Recht der Abolition.
Die EuropĂ€ische Menschenrechtskonvention trat fĂŒr Liechtenstein 1982 in Kraft. Die Konvention ergĂ€nzt den Grundrechtskatalog der Verfassung und hat materiell Verfassungsrang.
Das liechtensteinische Familienrecht beruht im 1812 und 1846 rezipierten österreichischen Allgemeinen bĂŒrgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Nach dem Ersten Weltkrieg unterblieb eine geplanten Neukodifikation nach dem Vorbild des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Das Familienrecht und das Erbrecht beruhen mit gewissen Ănderungen weiterhin auf dem ABGB.
Das Eherecht erfuhr eine bedeutende Ănderung durch das Ehegesetz von 1974, das die obligatorische Zivilehe einfĂŒhrte und die Ehescheidung ermöglichte. Die mit der Ehe- und Familienrechtsreform von 1993 verwirklichte Gleichstellung von Mann und Frau wurde vorwiegend nach dem Vorbild des österreichischen Rechts ausgestaltet.
Das aus dem schweizerischen ZGB rezipierte Sachenrecht (SR) trat 1923 als erster Teil des geplanten liechtensteinischen ZGB in Kraft. Es regelt das Eigentum, den Besitz und das Grundbuch.
Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) von 1926 und 1928 war ein Ergebnis der Umorientierung Liechtensteins nach dem Ersten Weltkrieg von Ăsterreich zur Schweiz. Es orientiert sich am schweizerischen Recht â am ZGB und am Obligationenrecht (OR). Die Abschnitte zum Gesellschaftsrecht enthalten weitgehend eigenstĂ€ndiges liechtensteinisches Recht mit dem Zweck, auslĂ€ndische Investoren anzuziehen. Dies waren massgebliche Faktoren fĂŒr den Aufschwung der Finanzdienstleistungen in der zweiten HĂ€lfte des 20. Jahrhunderts.
Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) wurde 1865, wĂ€hrend der Mitgliedschaft Liechtensteins im Deutschen Bund, ĂŒbernommen. Es ist mit EinschrĂ€nkungen bis heute in Kraft, grosse Teile wurden jedoch durch das PGR ersetzt.
Das liechtensteinische Strafgesetzbuch StGB von 1989 beruht auf dem grundlegend reformierten österreichischen Strafgesetzbuch von 1975. Die Todesstrafe wurde abgeschafft und HomosexualitÀt erlaubt. Abweichend vom österreichischen Recht wurde die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch abgelehnt.
Auch die liechtensteinische Strafprozessordnung (StPO) und die liechtensteinische Zivilprozessordnung (ZPO) beruhen auf österreichischem Recht.
Der umfangreichste Teil des liechtensteinischen Rechtswesens ist das Verwaltungsrecht, das das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Schulrecht, das Baurecht oder das Verkehrsrecht umfasst. Manche der darin behandelten Bereiche mĂŒssen laufend den sich rasch verĂ€ndernden VerhĂ€ltnissen angepasst werden. Das liechtensteinische Verwaltungsrecht weist eine Mischform von österreichischem, schweizerischem und eigenstĂ€ndigem liechtensteinischen Recht auf.
Der gesamte Datenbestand der liechtensteinischen Rechtsvorschriften ist auf der Liechtensteinischen Gesetzessammlung (LILEX) unentgeltlich online verfĂŒgbar.
Der Landeshaushalt des FĂŒrstentums Liechtenstein umfasste 2017 betriebliche Ausgaben von 789 Millionen Schweizer Franken, welchen Einnahmen von 800 Millionen Schweizer Franken gegenĂŒberstanden. Unter Einbezug des Finanzergebnisses von 160 Millionen Schweizer Franken schloss der Landeshaushalt mit einem Ăberschuss von 170 Millionen Schweizer Franken ab. Unter Einbeziehung der Haushalte von Gemeinden und Sozialversicherungen ergab sich im Jahre 2016 ein Ăberschuss von 196 Millionen Schweizer Franken fĂŒr den Staatssektor. Das entspricht 3,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. In der Vermögensbilanz des Staates wurde Ende 2016 das Reinvermögen mit rund 7,1 Milliarden Schweizer Franken beziffert, die Bruttoschuldenquote lag bei lediglich 0,4 Prozent. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Finanzdaten und der vorausschauenden Umsetzung internationaler Standards wurde dem FĂŒrstentum Liechtenstein als einem von wenigen Staaten die «AAA»-Bewertung von Standard & Poorâs wiederholt bestĂ€tigt.
Mangels politischer oder militĂ€rischer Macht hat Liechtenstein die Erhaltung seiner Eigenstaatlichkeit in den vergangenen 200 Jahren durch die Mitgliedschaft in Rechtsgemeinschaften gesucht. Internationale Kooperation und europĂ€ische Integration sind deshalb Konstanten der liechtensteinischen Aussenpolitik, die darauf abzielen, die völkerrechtlich anerkannte SouverĂ€nitĂ€t des Landes weiterhin abzusichern. Entscheidend fĂŒr die innenpolitische Legitimation und Nachhaltigkeit dieser Aussenpolitik waren und sind dabei starke direktdemokratische und bĂŒrgernahe Entscheidungsmechanismen, die in Liechtenstein in der Verfassung von 1921 verankert sind.
Wichtige historische Etappen der Integrations- und Kooperationspolitik Liechtensteins waren der Beitritt zum Rheinbund 1806, zum Deutschen Bund 1815, der Abschluss bilateraler Zoll- und WÀhrungsabkommen mit der Donaumonarchie 1852 und schliesslich des Zollvertrags mit der Schweiz im Jahr 1923, dem eine ganze Reihe von weiteren wichtigen bilateralen VertrÀgen folgte.
Nach dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Nachkriegszeit folgte 1950 der Beitritt zum Statut des Internationalen Gerichtshofs, 1975 unterzeichnete Liechtenstein zusammen mit 34 weiteren Staaten die KSZE-Schlussakte von Helsinki (heutige OSZE), 1978 trat Liechtenstein dem Europarat bei, und am 18. September 1990 wurde Liechtenstein in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. 1991 trat Liechtenstein der EuropÀischen Freihandelsassoziation (EFTA) als Vollmitglied bei, und seit 1995 ist Liechtenstein Mitglied des EuropÀischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Welthandelsorganisation (WTO). 2008 trat Liechtenstein gemeinsam mit der Schweiz dem Schengen/Dublin-Abkommen bei. Die Beziehungen im Rahmen des EWR und der EU nehmen aus wirtschafts- und integrationspolitischer Sicht eine besondere Stellung in der liechtensteinischen Aussenpolitik ein. Der liechtensteinische Erbprinz nimmt zudem an den alljÀhrlichen Treffen der StaatsoberhÀupter der deutschsprachigen LÀnder (bestehend aus EU- und Nicht-EU-Mitgliedern) teil.
siehe auch: Liechtenstein und die EuropÀische Union
Die Beziehungen zur Schweiz sind wegen der engen Zusammenarbeit in vielen Bereichen besonders umfangreich; die Schweiz erfĂŒllt an einigen Stellen Aufgaben, die fĂŒr das FĂŒrstentum aufgrund seiner geringen Grösse schwer selbst zu bewĂ€ltigen wĂ€ren. Seit dem Jahr 2000 hat die Schweiz einen Botschafter gegenĂŒber Liechtenstein ernannt, der allerdings in Bern residiert. Die konsularische Vertretung Liechtensteins wird seit dem Zollvertrag mit der Schweiz von 1923 zumeist von der Schweiz wahrgenommen.
Liechtenstein hĂ€lt direkte diplomatische Vertretungen in Wien, Bern, Berlin, BrĂŒssel, Strassburg und Washington, D.C. sowie StĂ€ndige Missionen in New York und Genf bei den Vereinten Nationen. Derzeit sind diplomatische Vertretungen von 78 LĂ€ndern in Liechtenstein akkreditiert, residieren jedoch meist in Bern. Die Botschaft in BrĂŒssel koordiniert die Kontakte zur EuropĂ€ischen Union, zu Belgien und auch zum Heiligen Stuhl.
Die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland wurden lange Zeit ĂŒber einen nichtresidierenden Botschafter unterhalten; also ĂŒber eine Kontaktperson, die nicht dauerhaft in Deutschland ansĂ€ssig war. Seit 2002 hat Liechtenstein jedoch einen festen Botschafter in Berlin, wĂ€hrend die deutsche Botschaft in der Schweiz auch fĂŒr das FĂŒrstentum zustĂ€ndig ist. Das Aussenministerium Liechtensteins sieht die Kontakte besonders auf wirtschaftlicher Ebene als ĂŒberaus fruchtbar und wichtig fĂŒr die Entwicklung des Landes an. Konflikte ĂŒber den Umgang mit Bank- und Steuerdaten haben die Beziehungen jedoch immer wieder belastet. Am 2. September 2009 haben Liechtenstein und Deutschland ein Abkommen ĂŒber die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Der Abkommenstext folgte dem OECD-Musterabkommen und sieht ab dem Steuerjahr 2010 einen Informationsaustausch in Steuerfragen auf Anfrage vor. DarĂŒber hinaus begreift Liechtenstein die Bundesrepublik als wichtigen Partner bei der Wahrnehmung seiner Interessen bei der europĂ€ischen Integration. Auf kultureller Ebene spielt besonders die Projektförderung eine Rolle, so finanzierte etwa die Hilti Foundation die Ausstellung «Ăgyptens versunkene SchĂ€tze» in Berlin, und der Staat spendete 20'000 Euro nach dem Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar.
2009 erkannte als letztes EU-Mitglied die Tschechische Republik Liechtenstein als souverĂ€nen Staat an. Dem vorhergegangen war ein jahrzehntelanger diplomatischer Streit zwischen den beiden LĂ€ndern, nachdem durch die BeneĆĄ-Dekrete sĂ€mtliche BesitztĂŒmer der FĂŒrstenfamilie in der Tschechoslowakei enteignet und verstaatlicht worden waren. Der Fall war beim Internationalen Gerichtshof gelandet, Liechtenstein hatte ihn jedoch verloren. Im Laufe des Jahres 2009 normalisierten die LĂ€nder ihre Beziehungen, Liechtenstein sprach darĂŒber hinaus auch erstmals der Slowakei diplomatische Anerkennung aus.
Die Mitgliedschaft im EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum sah im Prinzip die volle PersonenfreizĂŒgigkeit vor. Weil allerdings absehbar war, dass zahlreiche EU-BĂŒrger im steuergĂŒnstigen FĂŒrstentum ihren Wohnsitz nehmen wĂŒrden, was weder in deren HeimatlĂ€ndern (die SteuerausfĂ€lle befĂŒrchteten) noch in Liechtenstein (wo steigende Immobilienpreise befĂŒrchtet wurden) erwĂŒnscht war, wurde eine Sondervereinbarung getroffen, wonach Liechtenstein pro Jahr 88 neue Aufenthaltsbewilligungen vergibt. An EWR-BĂŒrger gehen jĂ€hrlich 72 Aufenthaltsbewilligungen, davon 56 an BerufstĂ€tige und 16 an NichtberufstĂ€tige. Von den erstgenannten wird die HĂ€lfte nach unklaren Kriterien von der Regierung «nach den BedĂŒrfnissen der Wirtschaft», die andere HĂ€lfte und die Bewilligungen fĂŒr NichtberufstĂ€tige auf DrĂ€ngen der EU in einem Losverfahren vergeben. In jedem Fall ist der Nachzug von Familienangehörigen möglich. FĂŒr Schweizer Staatsangehörige sind die Vorgaben restriktiver. FĂŒr sie gibt es jĂ€hrlich nur 17 Aufenthaltsbewilligungen. Diese Bewilligungen werden nicht verlost, sondern von der Regierung vergeben. Am 28. Februar 2008 unterzeichnete das FĂŒrstentum seinen Beitritt zum Schengen-Raum, der Beitritt erfolgte am 19. Dezember 2011.
Mit der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahr 2010 (anwendbar ab 1. Januar 2011) wurde das liechtensteinische Steuergesetz in Einklang mit internationalen und europĂ€ischen Steuerstandards gebracht, einschliesslich der Regelungen betreffend staatliche Beihilfen. Das alte Steuergesetz von 1961, welches teilweise noch Regelungen aus dem Steuergesetz von 1923 enthielt, wurde gemeinsam mit den privilegierten Besteuerungsregimen fĂŒr Sitz- und Holdinggesellschaften abgeschafft und durch ein neues umfassendes Besteuerungssystem ersetzt. Die neuen Regelungen werden von der EFTA-Ăberwachungsbehörde und dem EFTA-Gerichtshof als GegenstĂŒck zur EuropĂ€ischen Kommission und zum EuropĂ€ischen Gerichtshof innerhalb des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums (EWR) ĂŒberwacht.
Weiter hat die EU-Gruppe «Verhaltenskodex» (Unternehmensbesteuerung) gemeinsam mit der EU-Kommission das liechtensteinische Steuersystem untersucht und ist dabei zum Schluss gekommen, dass:
Juristische Personen (wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschrÀnkter Haftung, Stiftungen und Anstalten) unterliegen der generellen Ertragssteuer in Höhe von 12,5 % (was vergleichbar zum Körperschaftsteuersatz in anderen europÀischen Staaten ist).
NatĂŒrliche Personen unterliegen sowohl der Erwerbssteuer als auch der Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer errechnet sich als standardisierter Sollertrag in Höhe von 4 % vom Nettovermögen, welcher einen fiktiven Erwerb darstellt. Dieser fiktive Erwerb (4 % des Nettovermögens) wird sodann dem ĂŒbrigen Erwerb (EinkĂŒnfte aus nichtselbstĂ€ndiger Arbeit etc.) hinzugezĂ€hlt. Die sich dann ergebende Steuerbemessungsgrundlage unterliegt einem progressiven Steuersatz bis maximal 28 % (einschliesslich des Gemeindesteuerzuschlags).
Liechtenstein hat weiter ein Mehrwertsteuersystem, welches aufgrund der Zoll- und WĂ€hrungsunion mit der Schweiz dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem entspricht. Seit 1. Januar 2018 gelten die SĂ€tze 7,7Â % Normalsatz, 2,5Â % reduzierter Satz und 3,7Â % Sondersatz fĂŒr Beherbergungsdienstleistungen.
Liechtenstein ist im Jahr 2016 als einer der ersten Nicht-OECD-Staaten dem Inclusive Framework der OECD beigetreten und kommt somit den internationalen Standards, welche im Bereich der grenzĂŒberschreitenden Unternehmensbesteuerung entwickelt wurden (Base Erosion and Profit Shifting; BEPS) sowohl in seinem nationalen als auch im internationalen Steuerrecht nach. Dementsprechend wurde das Steuergesetz aus 2010 angepasst (Anpassungen anwendbar ab 1. Januar 2017). Die Anpassungen umfassten:
Das OECD-Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) stellte weiter fest, dass Liechtenstein keine schĂ€dlichen Steuerregime hat. Liechtenstein war zudem einer der ersten Unterzeichnerstaaten der Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting (MLI) und hat auch die erforderlichen Rechtsgrundlagen fĂŒr Informationsaustausch auf Ersuchen sowie automatischen und spontanen Informationsaustausch geschaffen, welche den internationalen Standards entsprechen. Zudem hat Liechtenstein die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) ratifiziert, welche seit 1. Januar 2017 anwendbar ist. Die MAK dient als abkommensrechtliche Grundlage fĂŒr eine umfassende Amtshilfe in Steuersachen und ermöglicht einen Informationsaustausch auf Ersuchen. Im Rahmen des Phase-2-Peer-Review-Verfahrens des OECD Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes vom Oktober 2015 hat Liechtenstein das Rating «Largely Compliant» erhalten.
Weiter hat Liechtenstein basierend auf der MAK die Multilaterale Behördenvereinbarung ĂŒber den automatischen Informationsaustausch ĂŒber Finanzkonten (MCAA-CRS) im Oktober 2014 unterzeichnet, welche einen multilateralen Rahmen fĂŒr den automatischen Informationsaustausch (AIA) schafft. Das derzeitige AIA-Netzwerk von Liechtenstein umfasst 88 Partnerstaaten. Im Rahmen des AIA-Abkommens zwischen Liechtenstein und der EU, das seit 1. Januar 2016 anwendbar ist, hat Liechtenstein im September 2017 als einer der ersten Staaten den ersten automatischen Austausch steuerrelevanter Informationen mit den EU-Mitgliedsstaaten erfolgreich durchgefĂŒhrt. Mit der EinfĂŒhrung des AIA wurden im Jahr 2015 zudem die Bestimmungen zu den liechtensteinischen Sorgfaltspflichten geĂ€ndert. Das liechtensteinische AML/CFT-Regelwerk basiert auf der 4. EU-GeldwĂ€scherichtlinie (2015/849), welche die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) vollstĂ€ndig berĂŒcksichtigt.
Ebenfalls hat Liechtenstein die Multilaterale Behördenvereinbarung ĂŒber den Austausch lĂ€nderbezogener Berichte (MCAA-CbC) im Januar 2016 unterzeichnet. Der Peer-Review-Bericht betreffend Country-by-Country-Reporting (CbC) weist keine MĂ€ngel auf. DarĂŒber hinaus verfĂŒgt Liechtenstein seit dem 1. Januar 2018 ĂŒber den notwendigen nationalen Rechtsrahmen fĂŒr den spontanen Informationsaustausch (SEI). Auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens, der den internationalen und europĂ€ischen Steuerstandards entspricht, hat Liechtenstein bisher 18 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, darunter ein DBA mit Deutschland, Ăsterreich, der Schweiz, Tschechien, dem Vereinigten Königreich und Ungarn.
Der gute liechtensteinische Sozialstaat ist dem der Schweiz nachempfunden. Es existieren verschiedene obligatorische Sozialversicherungen. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Pensionskasse und die private Vorsorge werden wie in der Schweiz zusammen als Drei-SÀulen-System bezeichnet. Seit dem Beitritt zum EuropÀischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen AHV-Regelungen mit allen EWR-Staaten.
â Siehe Abschnitt Sozialpolitik im Artikel Schweiz und Artikel Alters- und Hinterlassenenversicherung (Liechtenstein)
Am 12. Februar 1868 beschloss Johann FĂŒrst von Liechtenstein, «bei den dermaligen geĂ€nderten VerhĂ€ltnissen im staatlichen Organismus Deutschlands» sei es «im Interesse meines FĂŒrstentums gelegen, von der Unterhaltung eines MilitĂ€rkontingents abzusehen», und löste die liechtensteinischen StreitkrĂ€fte auf. Das FĂŒrstentum bÂesitzt seither keine eigene Armee mehr; jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht nach wie vor verankert. FĂŒr die innere Sicherheit und KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung ist die Landespolizei zustĂ€ndig. Einige Gemeinden unterhalten eine eigene Gemeindepolizei.
WĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs wollte die Schweiz das Territorium des FĂŒrstentums Liechtenstein in ihre Landesverteidigung einbeziehen, da die liechtensteinische Topographie gĂŒnstige Voraussetzungen fĂŒr einen Angriff auf die schweizerische Landesgrenze im Rheintal bot. Liechtenstein lehnte dies jedoch ab, da es fĂŒrchtete, dies wĂŒrde seine Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschland ĂŒbermĂ€ssig belasten. Die Schweiz drĂ€ngte auch nach Kriegsende auf eine Lösung des Problems. Schliesslich trat Liechtenstein in mehreren Etappen â jeweils gegen finanzielle und territoriale EntschĂ€digung â militĂ€risch wichtige Punkte an die Schweiz ab, zuletzt 1949 mit dem Ellhorn.
Bis heute existiert kein Vertrag, der eine Interventionspflicht oder ein Interventionsrecht der Schweiz fĂŒr den Fall eines Angriffs auf liechtensteinisches Territorium regeln wĂŒrde. Hingegen können gestĂŒtzt auf das Abkommen vom 2. November 2005 zwischen dem FĂŒrstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ĂŒber die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren UnglĂŒcksfĂ€llen auf Ersuchen Liechtensteins sowohl zivile als auch militĂ€rische Einheiten aus der Schweiz in Liechtenstein Hilfe leisten.
Die E-Government-Strategie in Liechtenstein versucht Herausforderungen mit der bestmöglichen Effizienz zu begegnen. Die drei Hauptziele sind hier:
2010 wurde ein Gesetzesentwurf zum elektronischen GeschÀftsverkehr vorgelegt, welcher besonders den Verkehr mit Behörden sowie das elektronische Verwaltungshandeln fördert. Dadurch sei es Behörden möglich, verschiedene Dienstleistungen elektronisch anzubieten, wodurch das Verwaltungsverfahren vereinfacht werde. Ein wichtiger Punkt ist hier die Schaffung eines «elektronischen IdentitÀtsausweises» (eIDA), welcher die eindeutige Identifikation der Person durch die Behörde gewÀhrleistet.
Durch die Nutzung von E-Government werden die AblĂ€ufe vereinfacht, und Kunden können auf Dienstleistungen, unabhĂ€ngig von Uhrzeit oder Ort, problemlos zugreifen. Zudem werden Ressourcen gezielt eingesetzt und dadurch langfristig Kosten gesenkt. Sicherheit wird durch die direkte Ăbertragung an die zustĂ€ndigen Stellen, eine eindeutige Identifikation sowie kontrollierten Datenzugriff gewĂ€hrleistet.
Im Jahr 2013 gewann Liechtenstein erstmals den 2. SolarSuperState-Preis in der Kategorie Solar in Anerkennung des erreichten Niveaus der Nutzung der Fotovoltaik im Staat. Der Preis wurde von der SolarSuperState Association mit der am 31. Dezember 2012 erreichten kumulierten installierten Fotovoltaik-Leistung von circa 290 Watt pro Einwohner begrĂŒndet, was weltweit den zweiten Platz hinter Deutschland bedeutete. Auch im Jahr 2014 wurde Liechtenstein der 2. SolarSuperState-Preis in der Kategorie Solar zuerkannt. In den Jahren 2015 und 2016 wurde Liechtenstein jeweils mit dem 1. SolarSuperState-Preis in der Kategorie Solar ausgezeichnet, weil das Land weltweit die grösste kumulierte installierte Fotovoltaik-Leistung pro Bevölkerung aufwies.
In der Feuerwehr in Liechtenstein waren im Jahr 2019 rund 600 freiwillige Feuerwehrleute organisiert, die in 15 Feuerwachen und FeuerwehrhÀusern, in denen 13 Löschfahrzeuge und drei Drehleitern bzw. Teleskopmasten bereitstehen, tÀtig sind. Der Frauenanteil betrÀgt vier Prozent. In den Jugendfeuerwehren sind 50 Kinder und Jugendliche organisiert. Die liechtensteinischen Feuerwehren wurden im selben Jahr zu 49 BrandeinsÀtzen alarmiert. Der Liechtensteinische Feuerwehrverband reprÀsentiert die Feuerwehren im Weltfeuerwehrverband CTIF.
Die Wirtschaft in Liechtenstein ist vorwiegend auf den sekundĂ€ren (Industrie) und den tertiĂ€ren (Dienstleistung) Wirtschaftssektor konzentriert mit rund 40 Prozent Industrie- und 55 Prozent Dienstleistungsanteil an der Wirtschaftsleistung. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Liechtensteins belief sich im Jahr 2019 auf 6,6 Milliarden Schweizer Franken. Das BIP pro BeschĂ€ftigtem betrug fĂŒr 2019 194'136 Schweizer Franken auf VollzeitĂ€quivalente berechnet oder 165'566 Schweizer Franken pro beschĂ€ftigte Person. Das Bruttonationaleinkommen pro Einwohner liegt kaufkraftbereinigt mit etwa 120'000 Schweizer Franken (2018) im internationalen Vergleich sehr hoch und ist das höchste aller EU-/EFTA-Staaten.
Aufgrund des grossen Anteils an Zupendlern an der Gesamtzahl der in Liechtenstein ErwerbstĂ€tigen ist das Bruttonationaleinkommen besser als das BIP geeignet fĂŒr die Bewertung der Einkommenssituation der Bevölkerung. So waren im Jahr 2016 von den 37'453 in Liechtenstein arbeitstĂ€tigen Personen rund 54 Prozent nicht in Liechtenstein wohnhaft, sondern pendelten aus dem Ausland zu. Die meisten auslĂ€ndischen ArbeitskrĂ€fte stammten dabei aus der Schweiz (Jahr 2016: 54,3 Prozent) und Ăsterreich (41,6 Prozent). Weitere 4,2 Prozent der auslĂ€ndischen Arbeitnehmer pendelten aus Deutschland und anderen Staaten zu. Die Arbeitslosenquote belief sich im Jahresdurchschnitt 2017 auf rund 1,9 Prozent. Der BeschĂ€ftigungsanteil im Wirtschaftsbereich Industrie und warenproduzierendes Gewerbe lag 2019 mit 36,9 Prozent sehr hoch. In den allgemeinen Dienstleistungen waren 52,5 Prozent der BeschĂ€ftigten tĂ€tig, 9,7 Prozent der liechtensteinischen ArbeitsplĂ€tze waren dem Finanzdienstleistungssektor zuzuordnen, der im Jahr 2019 13,3 Prozent zur liechtensteinischen Bruttowertschöpfung beitrug.
Der Tourismus ist im Vergleich zu den anderen Wirtschaftssektoren von geringerer Bedeutung. Dennoch verzeichnete Liechtenstein im Jahr 2017 ĂŒber 80'000 GĂ€steankĂŒnfte und ĂŒber 150'000 LogiernĂ€chte. Der wichtigste Ferienort ist dabei Malbun, welcher sowohl im Winter als auch im Sommer zahlreiche GĂ€ste anlockt.
Zum 31. Dezember 2016 waren in Liechtenstein im Sektor Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 245 ErwerbstÀtige beschÀftigt, was einem Anteil von 0,7 Prozent aller ErwerbstÀtigen entsprach.
Landwirtschaft: Im Jahr 2016 existierten in Liechtenstein 102 anerkannte Landwirtschaftsbetriebe, die 3'592 Hektar landwirtschaftliche NutzflĂ€che bewirtschafteten, das entsprach einer durchschnittlichen Betriebsgrösse von 32,2 Hektar. 24 der Betriebe waren in der Bergzone tĂ€tig. 37,3 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe mit einer GesamtflĂ€che von 1'366 Hektar produzierten nach den Richtlinien des biologischen Landbaus. Knapp 60 Prozent der LandwirtschaftsflĂ€chen werden als DauergrĂŒnland bewirtschaftet, die ĂŒbrigen FlĂ€chen als Ackerland und Sonderkulturen. Der grösste Teil der Landwirtschaftsbetriebe hat sich auf die Tierhaltung spezialisiert; so wurden im Jahr 2016 in Liechtenstein 5'812 Rindvieh, davon 2'227 MilchkĂŒhe, 155 Pferde, 3'633 Schafe, 196 Ziegen, 1'789 Schweine und ca. 12'262 NutzhĂŒhner gehalten.
Weinbau: Das nord-sĂŒdlich ausgerichtete Rheintal hat durch den Föhneinfluss ein mildes Klima, das den Anbau von qualitativ guten Weinen ermöglicht. Mehr als 100 Nebenerwerbswinzer erzeugen auf 25 Hektaren Rebland jĂ€hrlich rund 1000 Hektoliter Wein. Besitzer des grössten Teils des Reblands ist seit alters her die FĂŒrstenfamilie. Zu den bevorzugten Anbausorten gehören Blauburgunder und MĂŒller-Thurgau.
Forstwirtschaft: Liechtenstein weist eine WaldflÀche von 6'682 Hektar auf mit einem durchschnittlichen Holzvorrat von 409 Festmeter je Hektar. In Liechtensteins WÀldern werden jÀhrlich rund 29'000 Festmeter Holz genutzt.
Jagd: Die Jagd in Liechtenstein ist in einem Revierjagdsystem organisiert und liegt als Landesregal beim Staat. Eine an der Urne erfolgreiche Volksabstimmung im Jahr 1961, die das subjektive Jagdrecht nach dem Vorbild Ăsterreichs und Deutschlands an das Grundeigentum binden wollte, scheiterte letztlich an der Weigerung von LandesfĂŒrst Franz Josef II. dem Gesetz die Sanktion zu erteilen.
37,9 Prozent der in Liechtenstein im Jahr 2016 beschĂ€ftigten Personen waren in der Industrie und im Gewerbe tĂ€tig. Im Vergleich zu den anderen mitteleuropĂ€ischen Staaten (besonders der Schweiz, Deutschland und Ăsterreich, jeweils ca. 25 Prozent) ist dieser Anteil sehr hoch. Die liechtensteinische Industrie ist dabei aufgrund des kleinen Heimatmarktes stark exportorientiert. Im Jahr 2016 wurden Produkte im Wert von ca. 3'355 Millionen Schweizer Franken in alle Welt ausgefĂŒhrt. Darin sind die betrĂ€chtlichen Exporte in die Schweiz nicht enthalten, da aufgrund des Zollvertrags keine offiziellen statistischen Daten ĂŒber den Handel mit der Schweiz erhoben werden.
Viele Unternehmen sind im Maschinenbau und im Nahrungsmittelbereich tÀtig und besitzen hÀufig weitere Standorte im Ausland. Wichtige Industrieunternehmen, die aus Liechtenstein stammen, sind Neutrik, die Hilti AG, die ThyssenKrupp Presta AG, die Hoval AG, die Hilcona AG, die Ospelt-Gruppe, die Ivoclar Vivadent AG oder die OC Oerlikon Balzers. Fast die gesamte Milch des Landes wird von der Milchhof AG verarbeitet.
Die Energieversorgung Liechtensteins ist zu einem grossen Teil vom Ausland abhĂ€ngig. Die einheimischen Kraftwerke Lawena und Samina konnten 2007 nur rund 20 Prozent des Strombedarfs decken. Aufgrund des Stromimports bestand die in Liechtenstein verbrauchte elektrische Energie 2004 zu mehr als 50 Prozent aus Atomstrom. Im Jahr 2006 deckten Benzin und Diesel rund einen Viertel und Heizöl einen FĂŒnftel des Gesamtenergieverbrauchs. Die Lieferungen der Liechtensteinischen Gasversorgung erreichten im Jahr 2006 fast 30 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs.
Von den im Jahr 2016 in Liechtenstein erwerbstÀtigen Personen bestritten 61,4 Prozent ihren Lebensunterhalt mit der Erbringung von Dienstleistungen. Ein grosser Teil der ErwerbstÀtigen ist dabei in der öffentlichen Verwaltung, im Unterrichtswesen, im Gesundheitswesen und im Finanzdienstleistungsbereich tÀtig.
In Liechtenstein kann im Gegensatz zu den meisten entwickelten LÀndern keine «Tertiarisierung» (Dienstleistungsgesellschaft) festgestellt werden: Auch wenn der BeschÀftigungsanteil im Wirtschaftsbereich Industrie und warenproduzierendes Gewerbe tendenziell abnimmt, lag er im Jahresdurchschnitt 2016 bei sehr hohen 43 Prozent, gefolgt von den allgemeinen Dienstleistungen mit 40 Prozent, den Finanzdienstleistungen mit 16 Prozent und der Landwirtschaft mit 1 Prozent. Absolut ist die BeschÀftigung im industriellen Wirtschaftsbereich ansteigend (13'568 VollzeitÀquivalente im Jahresdurchschnitt 2016). Die BeschÀftigungsdynamik im Finanzdienstleistungssektor hat seit 2009 merklich nachgelassen, im Gegensatz zu den allgemeinen Dienstleistungen.
1937 wurde zum Schutze des einheimischen Gewerbes ein Warenhausverbot eingefĂŒhrt, nachdem bekannt wurde, die Migros plane eine Filiale in Vaduz. Das Verbot verfehlte das Ziel, da die Liechtensteiner ins benachbarte Ausland einkaufen gingen. Folglich wurde es 1969 aufgehoben. Seither beherrschen insbesondere die Schweizer Detailhandelsunternehmen wie Coop oder Migros den Liechtensteiner Markt.
Das liechtensteinische Strassennetz umfasst 130 Kilometer Landstrassen (inklusive Alp- und GĂŒterstrassen) und rund 500 Kilometer Gemeindestrassen. Liechtenstein selbst besitzt keine Autobahnen, allerdings fĂŒhrt die Schweizer A13 entlang der linken Rheinseite in unmittelbarer NĂ€he zur liechtensteinischen Grenze. Sie erschliesst ĂŒber fĂŒnf Ausfahrten die am Rhein gelegenen liechtensteinischen Ortschaften. Die Strassennetze der Schweiz, Ăsterreichs und Liechtensteins sind im Allgemeinen eng verknĂŒpft.
Generell gelten (mit wenigen Ausnahmen) dieselben Strassenverkehrsregeln wie in der Schweiz. Die Liechtensteiner Kontrollschilder (Kfz-Kennzeichen) sind von den Schrifttypen und der Anordnung her in Schweizer Gestaltung gehalten. Wie die Schweizer MilitĂ€rkennzeichen fĂŒhren die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund.
Die Zahl der Motorfahrzeuge hat in den letzten Jahrzehnten markant zugenommen. Eine ungenĂŒgende Raumplanung fĂŒhrte zu grossen Bauzonen, was die Zersiedelung und den Individualverkehr in Liechtenstein förderte. Die steigende Zahl der Zupendler aus der Schweiz und aus Ăsterreich fĂŒhrte zu weiterem Verkehrswachstum. 2001 befuhren tĂ€glich 16 000 Fahrzeuge die Strecke NendelnâBendern und 16 400 passierten Vaduz. Der in Liechtenstein immer noch wachsende Verkehr fĂŒhrte zur Forderung, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren.
Die Rheintalebene ist gut geeignet fĂŒr den Fahrradverkehr. Zur Förderung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels subventionierte die Regierung 2002 bis 2010 E-Bikes und schaffte 2008 DienstfahrrĂ€der fĂŒr die Landesverwaltung an. Liechtenstein ist am Projekt SchweizMobil beteiligt, einem Netzwerk fĂŒr den Langsamverkehr, insbesondere fĂŒr Freizeit und Tourismus. Die Veloroute Nr. 35 fĂŒhrt von Sargans durch das FĂŒrstentum nach Feldkirch und dem Ill entlang weiter Richtung AltstĂ€tten.
Der öffentliche Verkehr ist in Liechtenstein sehr gut ausgebaut und so sind alle elf Gemeinden des FĂŒrstentums problemlos zu erreichen. Das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel stellen dabei die gelbgrĂŒnen («lime») Busse des Unternehmens Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (kurz: LIEmobil) dar. 15 Linien fĂŒhren durch die Liechtensteiner Gemeinden und verbinden auch die SBB-Bahnhöfe Sargans und Buchs sowie die Schweizer Gemeinde Sevelen und die österreichische Stadt Feldkirch mit Liechtenstein. Ausserdem verkehrt die Buslinie 70 des Verkehrsverbunds Vorarlberg zwischen Schaan, Feldkirch und Klaus im Vorarlberger Vorderland mehrmals tĂ€glich zu Zeiten, die an den Schichtbetrieb der grossen Firmen angepasst sind.
Die einzige Bahnstrecke, die durch Liechtenstein verlĂ€uft, ist die mit 15 kV 16,7 Hertz elektrifizierte Bahnstrecke Feldkirch (Ăsterreich) â Buchs (Schweiz), die sich in Eigentum und Betrieb der Ăsterreichischen Bundesbahnen (ĂBB) befindet. Auf der 9,5 Kilometer langen Strecke innerhalb des Landes halten RegionalzĂŒge an den drei Stationen Forst-Hilti, Nendeln und Schaan-Vaduz. Ausserdem verkehren internationale ZĂŒge von Wien/Salzburg nach ZĂŒrich ĂŒber diese Strecke (z. B. der railjet) und halten nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet.
Mit dem Projekt S-Bahn FL.A.CH sollte bis Ende 2015 das Angebot des Regionalverkehrs auf der Bahnstrecke FeldkirchâBuchs ausgebaut werden. Ein wichtiges Ziel ist es u. a., Arbeitspendler von Ăsterreich nach Liechtenstein zum Umsteigen auf die Bahn zu bewegen. Vorgesehen ist ein Halbstundentakt zu den Hauptverkehrszeiten. Dies setzt wiederum einen Doppelspurausbau im Raum TisisâNendeln voraus. WĂ€hrend der Verhandlungen kamen Unstimmigkeiten mit Ăsterreich in Finanzfragen auf. Im MĂ€rz 2015 nahm die Regierung die verĂ€nderte Ausgangslage zur Finanzierung des Projekts S-Bahn FL.A.CH zur Kenntnis. Aufgrund der offenen Fragen konnte der Verpflichtungskredit mit dem Anteil Liechtensteins an den Projektkosten nicht wie vorgesehen im Landtag behandelt werden. Im April 2020 wurden sich Liechtenstein, Ăsterreich und die ĂBB einig ĂŒber den strittigen FinanzierungsschlĂŒssel. Die Bevölkerung des FĂŒrstentums verweigerte am 30. August 2020 in einer Volksabstimmung die Finanzierung des Projekts.
Die Bahnstrecke befand sich â da sie durch die ĂBB betrieben wird â bis 2011 im Auslandteil des Schweizer Kursbuches auf dem Feld 5320. Die Bahnstrecke war ebenfalls im Kursbuch der ĂBB enthalten, solange dieses herausgegeben wurde.
In Malbun existieren drei Sesselbahnen sowie ein Schlepplift.
In Liechtenstein selbst gibt es keinen Verkehrsflughafen, allerdings existiert in Balzers ein privat betriebener Hubschrauberlandeplatz. Wie in Ăsterreich und der Schweiz darf in Liechtenstein nur auf offiziellen LandeplĂ€tzen gelandet werden. Der nĂ€chstgelegene Verkehrsflughafen mit Linienverkehr, 50 km nördlich von Vaduz, ist der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein in Thal SG in der Schweiz. Der Flughafen Friedrichshafen ist rund 90 Kilometer und der Flughafen ZĂŒrich rund 115 Kilometer von Vaduz entfernt.
Der Airbus 340-300 der Edelweiss Air (ehemals Swiss) mit dem Kennzeichen HB-JMF wurde 2008 auf den Namen FĂŒrstentum Liechtenstein getauft.
Der Alpenrhein war bis ins 19. Jahrhundert ein gewundener Fluss, der regelmĂ€ssig die Rheintalebene ĂŒberschwemmte. Er zĂ€hlte damals an seinem rechten Ufer 23 GewĂ€ssermĂŒndungen. Heute ist der Fluss fast durchgehend mit HochwasserschutzdĂ€mmen und blockwurfÂgesicherten Ufern versehen. Entlang der liechtensteinischen Grenze betrĂ€gt die Sohlenbreite konstant 100 Meter. Die Zahl der Zubringer wurde am rechten Ufer auf sechs GewĂ€sser reduziert, zu denen der Liechtensteiner Binnenkanal zĂ€hlt. Die Verbauungen fĂŒhrten zu einer Verarmung der Landschaft und zu einer Abnahme der Artenvielfalt. Sie konnten nicht verhindern, dass es nach einer Verklausung der EisenbahnbrĂŒcke ĂŒber den Rhein 1927 in Liechtenstein zu einer RheinĂŒberschwemmung kam.
Durch die Riede hatte Liechtenstein bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts einen hohen Anteil an natĂŒrlichen FeuchtflĂ€chen. Das Steigen der Rheinsohle seit dem Ende des 18. Jahrhunderts fĂŒhrte zu einer zusĂ€tzlichen VernĂ€ssung der Riede. Um Kulturland zu gewinnen, schritt man zur kĂŒnstlichen EntwĂ€sserung. Dazu wurde der Liechtensteiner Binnenkanal erbaut, die Esche reguliert und Drainagen verlegt. Die EntwĂ€sserung fĂŒhrte in Kombination mit anderen Faktoren zum Absacken des Torfbodens und zur weitgehenden Zerstörung der natĂŒrlichen Riede.
Die liechtensteinischen Banken sind als Teil des Finanzdienstleistungssektors ein wichtiger Bestandteil der liechtensteinischen Volkswirtschaft. Sie haben sich vor allem auf die Verwaltung des Vermögens auslĂ€ndischer Privatkunden und institutioneller Anleger spezialisiert und sind in dieser Beziehung stark vom Treuhandwesen abhĂ€ngig. Die erste Bank Liechtensteins, die heutige Liechtensteinische Landesbank (LLB), entstand 1861, um die Spar- und KreditbedĂŒrfnisse der kleinbĂ€uerlich-handwerklichen Bevölkerung abzudecken. Die LLB hat mittlerweile den Charakter einer Universalbank und lĂ€sst sich am ehesten mit einer schweizerischen Kantonalbank vergleichen. Die 1920 gegrĂŒndete und 1930 vom liechtensteinischen FĂŒrstenhaus ĂŒbernommene LGT Bank in Liechtenstein konzentrierte sich von Anfang an auf die Betreuung auslĂ€ndischen Vermögens. Auch die 1956 entstandene Verwaltungs- und Privat-Bank (VP Bank) ist eng mit dem Treuhandwesen verbunden.
Seit den 1950er-Jahren wuchs der Bankenplatz und die Zahl der ArbeitsplĂ€tze vervielfachte sich. Fehlende Bankkaufleute wurden in Ăsterreich und vor allem in der Schweiz angeworben. Die Bodenpreise stiegen und der industrielle Sektor litt unter den hohen Löhnen, welche die Banken vorgaben. Kritiker brachten den Finanzplatz Liechtenstein mit Steuerflucht und GeldwĂ€sche in Verbindung. Die Bank- und Finanzbranche hat eine grosse Bedeutung fĂŒr die Staatseinnahmen und die Volkswirtschaft. Die Finanzkrise 2007 fĂŒhrte 2008 zu einem RĂŒckgang der betreuten Kundenvermögen von 171 auf 121 Milliarden Schweizer Franken.
Die liechtensteinischen TreuhÀnder verwalten in erster Linie in auslÀndischem Besitz stehende Holding- und Sitzgesellschaften, sogenannte Briefkastenfirmen. Sie arbeiten dabei eng mit den liechtensteinischen und schweizerischen Banken zusammen. Das Treuhandwesen ist ein wichtiger Zweig der liechtensteinischen Volkswirtschaft und ein wichtiger Arbeitgeber.
Obwohl es Reisende frĂŒh durch Liechtenstein fĂŒhrte, begann die Hochzeit des Tourismus im FĂŒrstentum Mitte des 19. Jahrhunderts nach dem Anschluss Liechtensteins an das europĂ€ische Bahnnetz 1872 und dem darauf folgenden Bau von sogenannten (Luft-)Kuranstalten.
1909 wurde die Sektion Liechtenstein im Deutsch-Ăsterreichischen Alpenverein gegrĂŒndet, um den aufkommenden Wandertourismus zu unterstĂŒtzen. Nach der Weltwirtschaftskrise lösten die Schweizer die Deutschen als wichtigste Besuchergruppe ab.
Infolge des zunehmenden Wohlstands, der Verbreitung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Autos sowie der Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur kam es nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem starken Wachstum der GĂ€stezahlen. Der Wandel vom Sommer- hin zum Wintertourismus leitete sich Anfang der 1960er-Jahre mit dem Bau von Skiliften und Hotels im Malbuntal ein.
Zu dieser Zeit gab es hauptsĂ€chlich Erholungs-, Wander- und Skitourismus und die Region profitierte zusĂ€tzlich von Tagesausflugsfahrten und dem GeschĂ€ftsverkehr. Ab der 1950er-Jahre sank die durchschnittliche Aufenthaltsdauer aufgrund der KurzausflĂŒge und des GeschĂ€ftstourismus auf unter zwei NĂ€chte und stagnierte seitdem.
Europa-Rundreisen von vor allem asiatischen Reisenden mit Bussen machen seit geraumer Zeit hÀufiger Halt in Liechtenstein. Der Tourismus war volkswirtschaftlich aufgrund des begrenzten kulturellen und landschaftlichen Potentials nie ein grosser Faktor, lediglich 3 Prozent der BeschÀftigten waren 2007 in diesem Sektor tÀtig.
Der erste Tourismusverband fĂŒr Liechtenstein, welcher allerdings gleichzeitig Vorarlberg abdeckte, wurde bereits 1900 gegrĂŒndet und leitete die Tourismusförderung im FĂŒrstentum ein. 1952 trat Liechtenstein der Nordostschweizerischen Verkehrsvereinigung bei und 1964 der Schweizerischen Verkehrszentrale (spĂ€ter «Schweiz Tourismus»). Ein erstes «Tourismusgesetz» trat 1944 in Kraft und hatte die Tourismusförderung und die Abgabeneinhebung zum Ziel. Im Jahr 2000 wurde die Tourismusförderung der öffentlich-rechtlichen Anstalt «Liechtenstein Tourismus» ĂŒbertragen.
Im Jahr 2017 gab es einen Anstieg von AnkĂŒnften um 14,7 Prozent und an Ăbernachtungen um 16,3 Prozent zum Vorjahr.
Im Rahmen des JubilĂ€ums «300 Jahre FĂŒrstentum Liechtenstein» wurde im Mai 2019 die 75 Kilometer lange Wanderroute Liechtenstein-Weg neu eröffnet.
Liechtenstein besitzt eine Schulpflicht von neun Jahren. Gegliedert wird das Schulobligatorium in die Bereiche Primarschule (fĂŒnf Jahre) und Sekundarstufe (mindestens vier Jahre), wobei zuvor eine Vorschule (Kindergarten) auf freiwilliger Basis besucht werden kann. Der Lehrplan basiert auf dem Deutschschweizer Lehrplan 21. Die Sekundarstufe selbst ist in drei verschiedene Niveaus geteilt, in welche die SchĂŒler je nach Leistungsvermögen eingeteilt sind. Die Oberschule und Realschule werden nach vier Jahren abgeschlossen, wĂ€hrend im Gymnasium nach sieben Jahren die MaturitĂ€t erlangt werden kann.
Zwei Drittel der liechtensteinischen SchulabgĂ€nger absolvieren eine Berufslehre. Wegen des gemeinsamen Wirtschaftsraums entspricht die Berufsausbildung dem System in der Schweiz. Die Berufsbezeichnungen in Liechtenstein stimmen mit jenen in der Schweiz ĂŒberein. Die meisten in Liechtenstein lebenden Jugendlichen absolvieren ihre Berufslehre im Inland, hingegen 13 Prozent in der Schweiz. Dagegen sind 26 Prozent der Lehrstellen in Liechtenstein mit in der Schweiz wohnhaften Lehrlingen besetzt und 1 Prozent mit Ăsterreichern. Die Berufsfachschule besucht der Grossteil der Lernenden im benachbarten Kanton St. Gallen. Die freiwillige Berufsmittelschule ermöglicht anschliessend das Studium an einer Fachhochschule.
Liechtenstein besitzt zwei UniversitĂ€ten. Die UniversitĂ€t Liechtenstein ist eine staatliche UniversitĂ€t mit den Schwerpunkten Architektur und Raumentwicklung sowie Wirtschaftswissenschaften. Die Private UniversitĂ€t im FĂŒrstentum Liechtenstein ist staatlich und international anerkannt und bietet akkreditierte, berufsbegleitende DoktoratsstudiengĂ€nge in medizinischer Wissenschaft und Rechtswissenschaften. Daneben existiert als weitere private Hochschule die Internationale Akademie fĂŒr Philosophie. Beim Liechtenstein-Institut in Bendern handelt es sich um eine wissenschaftliche Forschungsinstitution mit öffentlicher Bibliothek. Weiter ist das Land einer der TrĂ€ger der Interkantonale Hochschule fĂŒr HeilpĂ€dagogik in ZĂŒrich.
Aufgrund seiner Kleinheit ist Liechtenstein im medizinischen Bereich auf Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn angewiesen. In SpitĂ€lern der schweizerischen Nachbarschaft, insbesondere im 1907 eröffneten Spital Grabs, werden auch liechtensteinische Patienten behandelt. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden im Vaduzer BĂŒrgerheim eine Kranken- und eine Geburtshilfestation eingerichtet, die 1981 in einen Neubau zĂŒgeln konnte. 2000 Ă€nderte das Krankenhaus Vaduz seinen Namen in Liechtensteinisches Landesspital. Das 1945 gegrĂŒndete Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK) besorgt seit 1971 den Rettungsdienst.
Das Gesundheitswesen finanziert sich weitgehend ĂŒber Kranken- und die Unfallversicherung sowie ĂŒber den Staat. Seit 1972 besteht ein Krankenversicherungsobligatorium fĂŒr alle im Land wohnhaften Personen. Die Kosten im Gesundheitswesen sind trotz Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes in stĂ€ndigem Steigen begriffen.
Das FĂŒrstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, hat hingegen eine selbststĂ€ndige Post (Liechtensteinische Post AG), lanciert eigene Briefmarken und besitzt eine eigene Telefonvorwahl (+423).
Von 1852 bis 1921 wurde das liechtensteinische Fernmeldewesen im Zuge des «Zoll- und Steuervereins» von Ăsterreich besorgt, bis es das FĂŒrstentum selbst ĂŒbernahm. Das liechtensteinische öffentliche Telefonnetz wurde am 15. November 1898 in Betrieb genommen und umfasste damals zwei AnschlĂŒsse fĂŒr die Regierung und 14 öffentliche bediente Sprechstellen, welche Telegramme und Fonogramme ermöglichten.
Der erste Postvertrag zwischen Ăsterreich und Liechtenstein trat (erst) am 4. Oktober 1911 in Kraft, welcher gemeinsam mit dem Zollvertrag 1919 bzw. 1920 im Zuge der aussenpolitischen Umorientierung von Ăsterreich weg hin zur Schweiz wieder gekĂŒndigt wurde.
Am 20. Oktober 1951 nahm Liechtenstein als erstes Land der Welt ein vollautomatisches Telefonnetz in Betrieb. 1978 wurde die Mobilkommunikation und 1992 das Internet in Betrieb genommen.
1963 trat das FĂŒrstentum der Internationalen Fernmeldeunion und der Konferenz der europĂ€ischen Post- und Fernmeldeverwaltungen bei. 1973 trat Liechtenstein intelsat und 1987 Eutelsat bei.
Im Jahr 1998 liess das Land die Festnetzgrundversorgung und ein Telekommunikationsnetz aufbauen, indem es Konzessionen an (teil-)privatisierte Unternehmen vergab und die LTN Liechtenstein Telenet AG grĂŒndete. 2000 wurden Konzessionen im Mobilfunkbereich an internationale Unternehmen erteilt.
In Liechtenstein bestanden im Jahr 2016 rund 16'600 TelefonfestnetzanschlĂŒsse, etwa 43'900 Mobiltelefone und ungefĂ€hr 37'200 Internetnutzer.
Die bedeutendsten Zeitungen sind das Liechtensteiner Vaterland und das Liechtensteiner Volksblatt. Die beiden Tageszeitungen stehen seit der GrĂŒndung der Parteien 1918 je einer politischen Gruppierung nahe. Das heutige Liechtensteiner Vaterland ist das inoffizielle Parteiorgan der VaterlĂ€ndischen Union (VU), das Liechtensteiner Volksblatt steht der Fortschrittlichen BĂŒrgerpartei (FBP) nahe. Die beiden Tageszeitungen erreichen im internationalen Vergleich hohe Reichweiten:
Die geringe Vielfalt der liechtensteinischen Medien und die Bindung der Presse an politische Parteien fĂŒhren zu einem Mangel an unabhĂ€ngiger Berichterstattung. Die beiden Tageszeitungen haben sich seit den 1990er-Jahren in geringem Mass geöffnet und drucken Leserbriefe und ForumsbeitrĂ€ge weitgehend ungefiltert ab. Seit dem Inkrafttreten des Medienförderungsgesetzes im Jahr 2000 profitiert die Presse von einer staatlichen Zuwendung, die die QualitĂ€t verbessern soll.
Mehrere Zeitschriften widmen sich der Kultur, dem Brauchtum und der Geschichte Liechtensteins. Die von 1991 bis 2012 erschienene Zeitschrift EinTracht widmete sich der Heimat- und Brauchtumspflege, die Balzner NeujahrsblĂ€tter berichten seit 1995 jĂ€hrlich ĂŒber Geschichte, Kultur, Gesellschaft, Natur und Wirtschaft aus Balzers.
Der einheimische Privatsender Radio L wurde in Liechtenstein zum meistgehörten Radiosender. Zur Nachfolge des mit finanziellen Problemen kĂ€mpfenden Radio L wurde der staatlich finanzierte Liechtensteinische Rundfunk gegrĂŒndet, der seit 2004 das öffentlich-rechtliche Radio Liechtenstein betreibt.
Wegen des sehr geringen Angebots liechtensteinischer Fernsehsender konzentriert sich der Konsum auf auslĂ€ndische Programme. Der kleine liechtensteinische Privatsender 1 FL TV verbreitet seit 2008 Nachrichten ĂŒber Liechtenstein und die angrenzenden Regionen. Zur Information der Bevölkerung dienen zudem der Landeskanal und in den meisten Gemeinden die einzelnen GemeindekanĂ€le mit kontinuierlich laufendem Text. Der Landeskanal wird von der Abteilung Information und Kommunikation des Ministeriums fĂŒr PrĂ€sidiales und Finanzen betreut.
Das enge Nebeneinander von dörflichen Traditionen und einem intensiven internationalen Austausch bildet die Grundlage fĂŒr das Liechtensteiner Kulturleben.
Von den Traditionen Liechtensteins, eingebunden in die Kulturlandschaft Mitteleuropas, findet sich viel Verwandtes bei den Nachbarn. Die Tradition der Sternsinger ist 1667 belegt und hat sich an Dreikönig bis in die Gegenwart gehalten. Der Auftakt zur Fasnacht beginnt mit dem Schmutzigen Donnerstag, die MaskenbĂ€lle finden nach Dreikönig statt. Kinder schwĂ€rzen sich die Gesichter («Ruassla»), Guggenmusiken begleiten FastnachtumzĂŒge, Fasnachtszeitungen erscheinen. Am Sonntag nach dem Aschermittwoch wird der Funkensonntag gefeiert.
An Ostern sind gefĂ€rbte und verzierte Ostereier und Osterhasen die wichtigsten Dekorationen. Der Staatsfeiertag am 15. August wird mit grossem Feuerwerk, Höhenfeuern und einem Fackelzug am FĂŒrstensteig gefeiert. Am Ende des Alpsommers bringen die Sennen in der Alpabfahrt die mit Blumen geschmĂŒckten KĂŒhe zurĂŒck in die Dörfer. Im Oberland sind die ertragreichsten von ihnen mit einem Holzherzchen auf der Stirn geschmĂŒckt. Am 11. November wird mit Auftritten der Guggenmusik der Fasnachtsanfang gefeiert. Manche der Vereine veranstalten alljĂ€hrlich Feste mit Tanz und Unterhaltung. Dabei werden oft TheaterstĂŒcke im lokalen Dialekt aufgefĂŒhrt.
Zu den typisch liechtensteinischen Speisen zÀhlen KÀsknöpfle mit Apfelmus sowie Ribel mit Milch, Milchkaffee, Zucker oder SauerkÀse, einer SpezialitÀt aus Liechtenstein und der Nachbarschaft. Der Ribel wird aus Rheintaler Ribelmais, einer traditionellen einheimischen Maissorte, hergestellt. Kratzete oder Tatsch entsteht aus einem in einer Bratpfanne erwÀrmten Teig und wird mit Kompott oder Apfelmus gegessen.
Im katholisch geprĂ€gten FĂŒrstentum sind alle Feiertage religiöse Festtage â mit Ausnahme des 1. Mai, der 1970 als Tag der Arbeit zum staatlichen Feiertag erhoben wurde. Am 15. August wird gleichzeitig der Staatsfeiertag des FĂŒrstentums Liechtenstein und das Fest MariĂ€ Himmelfahrt gefeiert. Der ehemalige FĂŒrst Franz Josef II. (1906â1989) hatte am 16. August seinen Geburtstag. Die beiden Feste wurden 1940 erstmals zusammengelegt und werden seitdem als Staatsfeiertag begangen. Der Tag wurde nach dem Tod des FĂŒrsten beibehalten und von offizieller Seite als Staatsfeiertag bezeichnet, wobei der Volksmund heute vom sogenannten FĂŒrstenfest spricht. Seit 1990 findet der Staatsakt auf der Schlosswiese neben dem Schloss Vaduz statt.
Wichtig fĂŒr das liechtensteinische Nationalbewusstsein sind seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert patriotische Gedenk- und Erinnerungsfeiern wie z. B. im Jahr 2019 300 Jahre FĂŒrstentum Liechtenstein. Anlass zu Feierlichkeiten boten auch Regierungsantritt, RegierungsjubilĂ€en und runde Geburtstage des FĂŒrsten.
Die Ă€ltesten Bauzeugen in Liechtenstein bilden die Ăberreste der römischen Villen in Nendeln und Schaanwald sowie des römischen Kastells in Schaan. Das Hoch- und SpĂ€tmittelalter brachte mehrere Burgen hervor, darunter das Schloss Vaduz. Die Kirchen der Romanik und Gotik wurden im 19. und frĂŒhen 20. Jahrhundert durch Neubauten des Klassizismus und Historismus ersetzt. Neben einzelnen reprĂ€sentativen VerwaltungsgebĂ€uden wie dem Verweserhaus in Schaan oder dem barocken Gamanderhof in Schaan prĂ€gten Rheintaler BauernhĂ€user bis um 1850 das Siedlungsbild. Die Kapelle Maria zum Trost auf Dux in Schaan ist vollstĂ€ndig im barocken Stil erhalten. Dieses bescheidene architektonische Erbe entspricht den ökonomischen Voraussetzungen eines frĂŒher Ă€rmlichen Landes ohne StĂ€dte.
Die Klarheit des Klassizismus und damit auch die Sparsamkeit der Bauweise kam den engen finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden entgegen. In Triesen entstand die Pfarrkirche St. Gallus und in Mauren die Pfarrkirche St. Peter und Paul. Im Stil des Historismus wurden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts die Pfarrkirchen in Vaduz, Schaan, Eschen, Ruggell und Balzers sowie das RegierungsgebĂ€ude in Vaduz gebaut. Moderne Bauten sind der EnglĂ€nderbau und das Schulzentrum MĂŒhleholz in Vaduz sowie die Pfarrkirche Schellenberg, die allesamt unter Denkmalschutz stehen. Zur postmodernen Architektur gehören die Centrum Bank und das LandtagsgebĂ€ude, beide in Vaduz.
TrĂ€ger von Theater und Musik sind in erster Linie verschiedene Vereine. Die bedeutendsten Vertreter davon sind die OperettenbĂŒhne Balzers, die OperettenbĂŒhne Vaduz, die Liechtenstein Musical Company und der Opern Verein Vaduz. Alle vier genannten Vereine fĂŒhren in der Regel jeweils im Zweijahresrhythmus eine neue Produktion auf. Seit 1983 besteht die Big Band Liechtenstein.
Mit Josef Rheinberger stammte einer der bedeutendsten Komponisten der Romantik aus Liechtenstein. Weitere Komponisten sind in der Liste liechtensteinischer Komponisten enthalten.
Das Theater am Kirchplatz (TaK) in Schaan ist das bedeutendste Theater in Liechtenstein. Seit Oktober 2003 gibt es in Vaduz ausserdem das Theater Schlösslekeller, wo das «Liechtensteiner Gabarett» (LiGa) jĂ€hrlich ein neues Programm auffĂŒhrt.
Im Jahr 2010 wurde im FĂŒrstentum die Internationale Musikakademie gegrĂŒndet, die auch von Studierenden anderer Nationen besucht wird.
Der 1978 gegrĂŒndete P.E.N.-Club Liechtenstein versammelt internationale Persönlichkeiten im wohl bekanntesten internationalen Autorenverband der Welt. Der Club vergibt Preise und Stipendien und veranstaltet Lesungen.
Das Kunstmuseum Liechtenstein ist das staatliche Museum fĂŒr moderne und zeitgenössische Kunst in Vaduz. Das von den Architekten Meinrad Morger, Heinrich Degelo und Christian Kerez entworfene GebĂ€ude wurde im Jahr 2000 vollendet. Die Sammlung des Museums umfasst internationale moderne und zeitgenössische Kunst aus dem Zeitraum vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Ausserdem werden regelmĂ€ssig Sonderausstellungen mit Werken aus den Sammlungen des FĂŒrsten von Liechtenstein gezeigt.
Grosse Bedeutung besitzt ausserdem das Liechtensteinische Landesmuseum, das im Jahre 2003 nach umfassender Renovation neu eröffnet wurde und die Geschichte sowie die Landes- und Naturkunde Liechtensteins prÀsentiert.
Zu den weiteren Museen gehören das «Postmuseum» sowie verschiedene Ortsmuseen, darunter beispielsweise der Gasometer, ein Kulturzentrum der Gemeinde Triesen.
Liechtenstein hat ein Olympisches Komitee (LOC), einen Hochschulsportverband (LHSV), einen Alpenverein (LAV) und einen Leichtathletikverband (LLV).
Die Liechtensteiner Fussballvereine nehmen am Spielbetrieb des Schweizerischen Fussballverbandes teil. Den Landespokal fĂŒhren die Liechtensteiner unter eigener Regie, so dass jedes Jahr eine liechtensteinische Mannschaft an der Qualifikation zur Europa League teilnehmen kann. Diese Ehre erhĂ€lt meistens der Pokal-Seriensieger FC Vaduz, der von 2014 bis 2017 in der höchsten Schweizer Liga, der Super League, spielte.
Der bisher grösste Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball war 1, als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner FC UniversitÄte RÄ«ga (1:1, 4:2 Elfmeterschiessen) im Europapokal der Pokalsieger bezwangen. Sie scheiterten anschliessend am prominenten Gegner Paris Saint-Germain (0:4, 0:3). Ein anderer Erfolg war 2022 die erstmalige Qualifikation fĂŒr die Gruppenphase der UEFA Europa Conference League und somit das erstmalige erreichen einer EuropĂ€ische Gruppenphase eines Liechtensteiner Vertreter.
Die liechtensteinische Fussballnationalmannschaft nimmt an WM- und EM-Qualifikationen teil. Der grösste Erfolg war ein 4:0 gegen Luxemburg in der WM-Qualifikation 2006; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein 2:2 gegen den Vize-Europameister Portugal erreicht. Zudem feierten die liechtensteinischen Fussballspieler am 17. Oktober 2007 einen 3:0-Heimsieg gegen Island und am 3. Juni 2011 im Rahmen der Qualifikation fĂŒr die Europameisterschaft in Polen/Ukraine einen 2:0-Heimsieg gegen Litauen.
Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist Mario Frick (u. a. FC Basel, Ternana Calcio, AC Siena, FC Balzers), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debĂŒtierte (26. August 2001) und in dieser Saison sieben Tore fĂŒr Hellas Verona erzielte. Inzwischen ist Mario Frick als Fussballtrainer tĂ€tig.
FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im Rheinpark Stadion in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des FĂŒrstentums.
Im Winter wird in der Gebirgsregion um Malbun Wintersport betrieben. Im Ski alpin hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war â abgesehen von diversen Weltcup-Siegen â, als die Liechtensteinerin Hanni Wenzel zwei Goldmedaillen und eine silberne bei den Olympischen Spielen in Lake Placid im Winter 1980 gewann. Ausserdem haben sie und ihr Bruder Andreas Wenzel im Jahre 1980 jeweils den Gesamtweltcup gewonnen â dies als einziges Geschwisterpaar in der Geschichte des alpinen Skiweltcups. Dazu kommt eine bronzene Medaille von den Olympischen Winterspielen in Innsbruck. Andreas Wenzel gewann 1980 in Lake Placid eine silberne und 1984 in Sarajevo eine bronzene Olympiamedaille.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erzielte Marco BĂŒchel verschiedene Erfolge. GegenwĂ€rtig ist Tina Weirather (Tochter von Hanni Wenzel und Harti Weirather) die bekannteste und erfolgreichste Skifahrerin des Landes. Liechtenstein ist in der inoffiziellen Statistik «Olympische Medaillen pro Einwohner» die erfolgreichste Nation ĂŒberhaupt. Erfolgreiche LanglĂ€ufer waren Markus Hasler und Stephan Kunz.
Abk | Name | Lat N | Lat S | Lng W | Lng E | B | O |
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Balzers | 47.16462 | 47.04909 | 9.47162 | 9.63477 | ![]() |
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Eschen | 47.22884 | 47.18702 | 9.50604 | 9.57901 | ![]() |
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Gamprin | 47.23338 | 47.18672 | 9.48775 | 9.53754 | ![]() |
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Mauren | 47.23155 | 47.19512 | 9.52926 | 9.58484 | ![]() |
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Planken | 47.19126 | 47.15604 | 9.53872 | 9.59115 | ![]() |
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Ruggell | 47.27062 | 47.22587 | 9.51046 | 9.55593 | ![]() |
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Schaan | 47.19408 | 47.06064 | 9.48568 | 9.62473 | ![]() |
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Schellenberg | 47.25243 | 47.22414 | 9.52844 | 9.56735 | ![]() |
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Triesen | 47.12445 | 47.04829 | 9.51277 | 9.60342 | ![]() |
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Triesenberg | 47.16634 | 47.07815 | 9.53047 | 9.63565 | ![]() |
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Vaduz | 47.1635 | 47.08703 | 9.49515 | 9.61181 | ![]() |